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FahrlPrüfO 2012 § 24 Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben (Law)
Nicht bestandene Prüfungen und Lehrproben können höchstens zweimal wiederholt werden. Bei der Fachkundeprüfung und den Lehrproben muss zwischen dem Nichtbestehen und der Wiederholung mindestens ein Mo...
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FahrlPrüfO 2012 § 1 Errichtung (Law)
...§ 2 Absatz 1 Nummer 7, § 4 des Fahrlehrergesetzes) wird bei der zuständigen obersten Landesbehörde, der von ihr bestimmten oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle ein Prüfungsausschuss errichtet....
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FahrlPrüfO 2012 § 3 Berufung der Mitglieder (Law)
...§ 2 Absatz 2 Nummer 3, die als Lehrkraft an einer Fahrlehrerausbildungsstätte tätig sind, oder Mitglieder nach § 2 Absatz 2 Nummer 4, die als Ausbildungsfahrlehrer einer Ausbildungsfahrschule angehöre...
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FahrlPrüfO 2012 § 5 Verschwiegenheit (Law)
...§ 1 bestimmten Stelle.
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FahrlPrüfO 2012 § 12 Nichtöffentlichkeit (Law)
Die Prüfungen und Lehrproben sind nicht öffentlich. Beauftragte der Erlaubnisbehörde und deren Aufsichtsbehörde können jedoch jederzeit als Zuhörer teilnehmen. Anderen Personen, insbesondere Fahrlehre...
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FahrlPrüfO 2012 § 17 Lehrprobe im theoretischen Unterricht (Law)
(1) Der Bewerber hat in etwa 45 Minuten nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen. Die Lehrprobe muss mit Fahrschülern und soll möglichst mit solchen Fah...
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FahrlPrüfO 2012 § 22 Niederschrift (Law)
Über den wesentlichen Verlauf und die Ergebnisse der Prüfungen und Lehrproben ist eine Niederschrift zu fertigen. Hat der Bewerber eine Prüfung oder eine Lehrprobe nicht bestanden, müssen die Gründe a...
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FahrlPrüfO 2012 § 23 Nicht bestandene Prüfung (Law)
Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder Lehrprobe ist dem Bewerber ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.
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FahrlPrüfO 2012 § 25 Erneute Fahrlehrerprüfung (Law)
Die Prüfungen und Lehrproben können frühestens fünf Jahre nach Abschluss der nicht bestandenen Prüfung oder Lehrprobe erneut abgelegt werden, wenn der Bewerber sich einer erneuten Ausbildung für die b...
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FahrlPrüfO 2012 § 27 Ausnahmen (Law)
...§§ 1, 3 bis 6 und 9 gelten nicht für die in § 30 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes genannten Behörden. § 49 Absatz 7 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.
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FahrlPrüfO 2012 § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...67) geändert worden ist, außer Kraft.
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SGB 6 § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
...§ 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt. Tritt nach Ende einer Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 10 Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 ein, wird die Zeit, in der die dort genannten Merkmale bereits vo...
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BEGDV 6 § 3 (Law)
...§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 240 BEG auch im Land Berlin.
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BEGDV 6 § 4 (Law)
...65 in Kraft.
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SGB 6 § 30 (Law)
(weggefallen)
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SGB 6 § 164 (Law)
(weggefallen)
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SGB 6 § 284a (Law)
(weggefallen)
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Grundgesetz Artikel 6 (Law)
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihr...
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EinigVtrVbg Art 6 (Law)
Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten über den Inhalt des Vertrags oder seiner Anlagen ist diese Vereinbarung maßgebend.
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SGB 6 § 265b (Law)
(weggefallen)