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NMV 1970 § 36 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 33a des Wohnungsbindungsgesetzes und § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.
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NMV 1970 § 1 Anwendungsbereich der Verordnung (Law)
...II und IV dieser Verordnung zu ermitteln. (3) Soweit und solange steuerbegünstigte oder frei finanzierte Wohnungen nach den §§ 87a, 111 oder 88b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes preisgebunden...
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NMV 1970 § 11 Erstmalige Bestimmung der Vergleichsmiete (Law)
(1) Die Vergleichsmiete bestimmt sich erstmalig nach den Einzelmieten solcher öffentlich geförderter Mietwohnungen, die mit der Wohnung nach Art und Ausstattung sowie nach Förderungsjahr und Gemeindeg...
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NMV 1970 § 20 Umlagen neben der Einzelmiete (Law)
(1) Neben der Einzelmiete ist die Umlage der Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung und des Umlageausfallwagnisses zulässig. Es dürfen nur solche Kosten umgelegt werden, di...
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NMV 1970 § 37 Geltung im Saarland (Law)
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
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NMV 1970 § 3 Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete (Law)
(1) Die Kostenmiete umfaßt als zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen die Einzelmiete sowie Umlagen, Zuschläge und Vergütungen, soweit diese nach den §§ 20 bis 27 zulässig sind. ...
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NMV 1970 § 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
Zur Berechnung einer Änderung der Durchschnittsmiete kann der Vermieter an Stelle einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Zusatzberechnung zur bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 39...
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NMV 1970 § 27 Vergütungen neben der Einzelmiete (Law)
Neben der Einzelmiete kann der Vermieter für die Überlassung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens eine angemessene Vergütung verlangen. Das gleiche gilt für die Mitvermietung von Ei...
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NMV 1970 § 30 Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften (Law)
Die Vorschriften dieser Verordnung über die zulässige Miete für Wohnungen gelten entsprechend für einzelne Wohnräume, die selbständig vermietet werden, und für Wohnungen, die auf Grund eines dem Mietv...
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NMV 1970 § 35 Sondervorschrift für Berlin (Law)
Im Land Berlin gilt § 1 Abs. 1 der Verordnung in folgender Fassung: "(1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf preisgebundene Wohnungen, die nach dem 24. Juni...
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NMV 1970 § 38 (Inkrafttreten) (Law)
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HGBEG Art 64 (Law)
§ 354a des Handelsgesetzbuchs ist in seiner seit dem 19. August 2008 geltenden Fassung nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach 18. August 2008 geschlossen werden.
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ScheckG Art 64 (Law)
Die Fristen für die Ausübung der Rückgriffsrechte werden für alle Scheckverpflichteten durch das Recht des Ortes bestimmt, an dem der Scheck ausgestellt worden ist.
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BGB § 1970 Anmeldung der Forderungen (Law)
Die Nachlassgläubiger können im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden.
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NMV 1970 § 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete (Law)
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.
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Grundgesetz Artikel 64 (Law)
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den i...
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BBesG § 64 (weggefallen) (Law)
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ALG § 64 (weggefallen) (Law)
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ArbGG § 64 Grundsatz (Law)
(1) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet, soweit nicht nach § 78 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt. ...
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BHO § 64 Grundstücke (Law)
(1) Bundeseigene Grundstücke dürfen nur mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen und des für das Bundesvermögen zuständigen Bundesministeriums veräußert werden; die Bundesministerien könne...