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FlurbG § 95 (Law)
Die Bildung eines Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft kann unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Den Vorsitz in dieser führt der von d...
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MarkenG § 95 Rechtshilfe (Law)
(1) Die Gerichte sind verpflichtet, dem Patentamt Rechtshilfe zu leisten. (2) Im Verfahren vor dem Patentamt setzt das Patentgericht auf Ersuchen des Patentamts Ordnungs- oder Zwangsmittel g...
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StVollzG § 95 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen. (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einw...
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Grundgesetz Artikel 95 (Law)
Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsger...
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AuslSchuldAbkAG § 95 (Law)
Die Aushändigung der in § 91 bezeichneten eigenen Wechsel an ein Kreditinstitut begründet nicht die Verpflichtung zur Entrichtung der Wechselsteuer. Werden die Wechsel von diesem Kreditinstitut in Uml...
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BetrVG § 95 Auswahlrichtlinien (Law)
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihr...
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BPersVG § 95 (Law)
(1) In den Verwaltungen und Betrieben der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den ...
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BNotO § 95 (Law)
Notare und Notarassessoren, die schuldhaft die ihnen obliegenden Amtspflichten verletzen, begehen ein Dienstvergehen.
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GVG § 95 (Law)
...zbuches, sofern er in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder auf Grund einer gesetzlichen Sonderregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht eingetrag...
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StRSaarEG § 95 Steuerbefreiung (Law)
Die Saarländische Rediskontbank ist von der Vermögensteuer befreit, soweit sie Aufgaben staatswirtschaftlicher Art erfüllt.
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BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffa...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
1. Kein Mitglied der vorgeschriebenen Besatzung darf während der Fahrt mehr als 16 aufeinander folgende Stunden Dienst tun. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine (Law)
1. Wenn auf einem Wasserfahrzeug ohne eigene Antriebsmaschine, ausgenommen eine Fähre, ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff a) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.07 Besatzung der Schleppboote (Law)
1. Wenn auf einem Schleppboot, ausgenommen einem Bugsierschleppboot, a) ...
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ALG § 95 Leistungen zur Teilhabe (Law)
Für Leistungen zur Teilhabe sind bis zum Ende der Leistungen die Vorschriften weiter anzuwenden, die im Zeitpunkt der Antragstellung oder, wenn den Leistungen ein Antrag nicht vorausging, der Inanspru...
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BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens (Law)
(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. ...
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GWB § 95 Ausschließliche Zuständigkeit (Law)
Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.
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PatAnwO § 95 Ahndung einer Pflichtverletzung (Law)
(1) Gegen einen Patentanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. (2) Ein a...
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BHO § 95 Auskunftspflicht (Law)
(1) Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulege...