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BinSchStrO 2012 § 21.09 Ankern (Law)
...und km 11,40 und auf der Spree-Oder-Wasserstraße zwischen km 26,50 und km 45,11 ist das Ankern verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Sportfahrzeug, das ein Kleinfahrzeug ist. ...
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BinSchStrO 2012 § 21.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 21.22 Regelungen über den Verkehr (Law)
...unde bis längstens 20 Minuten nach jeder vollen Stunde, b) die Fahrt zu Berg nur zu jeder halben Stunde bis längsten...
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BinSchStrO 2012 § 22.01 Anwendungsbereich (Law)
...und Plauer See mit Großer Wannsee, Potsdamer Havel (einschließlich Tiefer See, Templiner See, Großer und Kleiner Zernsee nebst Petziensee, Schwielowsee, Glindowsee und Wublitz (Schlänitzsee) bis km 8,...
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BinSchStrO 2012 § 22.09 Ankern (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 22.13 Nachtschifffahrt (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 22.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
...und Garz über die Nadelwehre geführt.
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BinSchStrO 2012 § 22.22 Regelungen über den Verkehr (Law)
...und 3 fahren. Der Beginn und das Ende des Zeitraums nach Satz 1 wird von der zuständigen Behörde öffentlich im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt gemach...
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BinSchStrO 2012 § 22.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt (Law)
...und Einschränkungen nach Nummer 2 Satz 1, Nummer 3, 5, 6 und 7 Satz 1 befreien. Der Bescheid über die Befreiung von einem Fahrverbot oder einer Einschränkung ist an Bord mitzuführen und auf Verlangen ...
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BinSchStrO 2012 § 23.09 Ankern (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 23.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.
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BinSchStrO 2012 § 23.28 Benutzung der Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.05 Bergfahrt (Law)
...und Altarmen Gewässerende.
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BinSchStrO 2012 § 24.09 Ankern (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.22 Regelungen über den Verkehr (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.23 Regelungen zum Sprechfunk (Law)
...und j) der Stör-Wasserstraße ...
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BinSchStrO 2012 § 25.06 Begegnen (Law)
Ein Fahrzeug oder ein Verband mit jeweils einer Länge von mehr als 67,00 m darf 1. die Strecke von km 20,00 bis km 0,00 nur befah...
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BinSchStrO 2012 § 25.15 Meldepflicht (Law)
(keine besondere Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.23 Regelungen zum Sprechfunk (Law)
...und empfangsbereit sein. Dieser Verkehrskreis darf nur zur Übermittlung oder zum Empfang von Nachrichten auf anderen Kanälen kurzfristig verlassen werden. 3. ...
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BinSchStrO 2012 § 25.28 Benutzung der Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)