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BKAG 1997 § 20m Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten (Law)
...bis 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters die zuständige Abteilungsleitung oder deren Vertretung tritt. Abweichend von ...
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BKAG 1997 § 20q Durchsuchung von Personen (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann eine Person durchsuchen, wenn 1. sie nach diesem Unterabschnitt festgehalten werden kann, ...
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BKAG 1997 § 20t Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn 1. Tatsachen die Annah...
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BKAG 1997 § 20x Übermittlung an das Bundeskriminalamt (Law)
Öffentliche Stellen können von sich aus dem Bundeskriminalamt Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung fü...
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BKAG 1997 § 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt (Law)
Behörden und sonstige öffentliche Stellen können von sich aus an das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüll...
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BKAG 1997 § 39 Strafvorschriften (Law)
...bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollstreckbaren gerichtlichen Anordnung nach § 20y Absatz 3 Satz 1 oder ei...
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BSV 1997 § 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte (Law)
(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1997 monatlich 328 Deutsche Mark. (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitr...
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BSV 1997 § 5 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
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ButtV 1997 § 1a Begriffsbestimmung (Law)
Molkerei im Sinne dieser Verordnung ist ein milchwirtschaftliches Unternehmen, das im Durchschnitt eines Jahres täglich mindestens 500 Liter Milch oder eine hieraus herzustellende entsprechende Menge ...
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ButtV 1997 § 11 Zusätzliche Kennzeichnung (Law)
...bis 6 und 9, folgende Angaben enthält: 1. als Verkehrsbezeichnung a) ...
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ButtV 1997 § 16 Überwachung, Befugnisse der Landesbehörden (Law)
...bis 4 und Nummer 2.2 der Anlage 1 durchzuführen sind.
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ISAusbV 1997 § 5 Ausbildungsberufsbild Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, ...
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ISAusbV 1997 § 10 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildun...
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ISAusbV 1997 § 12 Übergangsregelung (Law)
...bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
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IndMetMeistV 1997 § 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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MoselSchPV 1997 § 1.19 Besondere Anweisungen (Law)
Der Schiffsführer hat die Anweisungen zu befolgen, die ihm von den Bediensteten der zuständigen Behörden für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt erteilt werden. Dies gilt auch im Falle der ...
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MoselSchPV 1997 § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen (Law)
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. ...
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MoselSchPV 1997 § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge (Law)
1. Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Dieses Zeichen muß mindestens 10 cm hoch und an beiden Vorderseiten i...
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MoselSchPV 1997 § 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel (Law)
1. Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Zylinder, Bälle und Kegel dürfen durch Einrichtungen ersetzt werden, die aus der Entfernung das ...
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MoselSchPV 1997 § 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt (Law)
1. Fahrzeuge unter Segel in Fahrt müssen bei Nacht führen: a) ...