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ESBO § 1 Geltungsbereich (Law)
...1967 (Bundesgesetzbl. II S. 1563), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1490), verwiesen ist, sind die dort in voller Breite einer Seite und die auf der rechten Hälf...
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ChirurgMAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Chirurgiemechaniker/Chirurgiemechanikerin nach der Handwerksordnung.
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DruckLV § 1 Geltungsbereich (Law)
...1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Sch...
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EdlStSchlAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbil...
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EGRechtÜblV § 1 (Law)
...1 dieser Verordnung genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sind mit den dort aufgeführten Maßgaben in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anz...
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BSAVfV § 1 Antrag (Law)
(1) Der Sortenschutzantrag ist in zweifacher Ausfertigung, der Antrag auf Sortenzulassung in dreifacher Ausfertigung zu stellen; die Sortenbezeichnung ist in zweifacher Ausfertigung anzugeben. ...
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BSeeSchG § 1 (Law)
...1 und XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141), das zuletzt nach Maßgabe des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (BGBl. ...
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GasLastV § 1 (Law)
...1) Zur Sicherstellung der öffentlichen Gasversorgung wird eine Lastverteilung für Gas eingerichtet. (2) Gas im Sinne dieser Verordnung sind brennbare, verdichtete oder verflüssigte Gase, die...
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GasNEV § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen (Netzentgelte).
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GBO § 1 (Law)
...149 und 150 für Baden-Württemberg und das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet bleiben unberührt. (2) Liegt ein Grundstück in dem Bezirk mehrerer Grundbuchämter, so ist das zu...
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FluLärmBüchV § 1 (Law)
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Büchel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutz...
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FluLärmLechfV § 1 (Law)
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Lechfeld wird der in § 2 bestimmte Lärmschu...
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HGrG § 1 Gesetzgebungsauftrag (Law)
Die Vorschriften dieses Teils enthalten Grundsätze für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht nach diesen Grundsätzen zu regeln.
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HolzbInstrmMAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 an...
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HRegGebV § 1 Gebührenverzeichnis (Law)
...1 gilt nicht für die aus Anlass eines Insolvenzverfahrens von Amts wegen vorzunehmenden Eintragungen und für Löschungen nach § 395 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelege...
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HwO § 1 (Law)
(1) Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschafte...
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HwWahlO § 1 (Law)
...1 und § 98 der Handwerksordnung gehören und nicht Mitarbeiter der Handwerkskammer sein dürfen.
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GlasappAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildu...
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GVGEG § 1 (weggefallen) (Law)
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HaldeRlAnO § 1 (Law)
...1 vom 28. März 1978 (GBl. I Nr. 12 S. 156). *2) Z.Z. gilt die Vierte Durchführungsverordnung vom 13. Juli 1977 zum Berggesetz ...