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AO 1977 § 205 Form der verbindlichen Zusage (Law)
(1) Die verbindliche Zusage wird schriftlich erteilt und als verbindlich gekennzeichnet. (2) Die verbindliche Zusage muss enthalten: 1. ...
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AO 1977 § 214 Beauftragte (Law)
Wer sich zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, die ihm auf Grund eines der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalts obliegen, durch einen mit der Wahrnehmung dieser Pflichten beauftragten Angehörige...
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AO 1977 § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden (Law)
Wenn nichts anderes bestimmt ist, darf ein Haftungsschuldner auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Steuerschuldners ohne Erfolg geblieben...
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AO 1977 § 221 Abweichende Fälligkeitsbestimmung (Law)
Hat ein Steuerpflichtiger eine Verbrauchsteuer oder die Umsatzsteuer mehrfach nicht rechtzeitig entrichtet, so kann die Finanzbehörde verlangen, dass die Steuer jeweils zu einem von der Finanzbehörde ...
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AO 1977 § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung (Law)
(1) Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. Außerhalb des Kassenraums können Zahlungsmittel nur einem Amtsträger übergeben werden, der zur Annahme von Zahlungsmitteln a...
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AO 1977 § 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist (Law)
...§§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.
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AO 1977 § 229 Beginn der Verjährung (Law)
...§ 129 wirksam geworden ist, aus der sich der Anspruch ergibt; eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung gleich. (2) Ist ein Haftungsbescheid ohne Zahlungsaufforderung ergangen, so b...
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AO 1977 § 239 Festsetzung der Zinsen (Law)
...§ 233a in den Fällen des § 233a Absatz 2a oder 2. nach § 235 gesondert festzustellen, soweit diese a...
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AO 1977 § 241 Art der Sicherheitsleistung (Law)
...§ 6 des Depotgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4130-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 1985 (BGBl. I S. ...
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AO 1977 § 249 Vollstreckungsbehörden (Law)
...§ 168). Vollstreckungsbehörden sind die Finanzämter und die Hauptzollämter sowie die Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 des Finanzverwaltungsges...
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AO 1977 § 259 Mahnung (Law)
Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor E...
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AO 1977 § 262 Rechte Dritter (Law)
...§§ 772 bis 774 der Zivilprozessordnung erhoben, so ist der Widerspruch gegen die Vollstreckung erforderlichenfalls durch Klage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Als Dritter gilt auch, ...
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AO 1977 § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner (Law)
...§§ 739, 740, 741, 743, 744a und 745 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
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AO 1977 § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Law)
Bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, die als solche steuerpflichtig sind, genügt für die Vollstreckung in deren Vermögen ein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegen die Personenvereinigung. Die...
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AO 1977 § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer (Law)
Die Vermögensteuer ist wie folgt aufzuteilen: 1. Für die Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer der einzelnen Gesamtsch...
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AO 1977 § 277 Vollstreckung (Law)
Solange nicht über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung unanfechtbar entschieden ist, dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur soweit durchgeführt werden, als dies zur Sicherung des Anspruchs erfor...
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AO 1977 § 285 Vollziehungsbeamte (Law)
(1) Die Vollstreckungsbehörde führt die Vollstreckung in bewegliche Sachen durch Vollziehungsbeamte aus. (2) Dem Vollstreckungsschuldner und Dritten gegenüber wird der Vollziehungsbeamte zur...
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AO 1977 § 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten (Law)
(1) Der Vollziehungsbeamte ist befugt, die Wohn- und Geschäftsräume sowie die Behältnisse des Vollstreckungsschuldners zu durchsuchen, soweit dies der Zweck der Vollstreckung erfordert. (2) ...
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AO 1977 § 295 Unpfändbarkeit von Sachen (Law)
...§§ 811 bis 812 und 813 Abs. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sowie die Beschränkungen und Verbote, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften für die Pfändung von Sachen bestehen, gelten entsprechend. ...
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AO 1977 § 297 Aussetzung der Verwertung (Law)
Die Vollstreckungsbehörde kann die Verwertung gepfändeter Sachen unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen, wenn die alsbaldige Verwertung unbillig wäre.