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BinSchStrO 2012 § 10.07 Überholen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.12 Schifffahrt bei Eis (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern (Law)
Ein Trägerschiffsleichter darf nicht an die Spitze eines Schubverbandes gesetzt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen hiervon zulassen.
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BinSchStrO 2012 § 10.15 Meldepflicht (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.23 Regelungen zum Sprechfunk (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, (Law)
...und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils a) sicherzustellen, das...
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BinSchStrO 2012 § 11.03 Zusammenstellung der Verbände (Law)
1. Das Fahren mit einem Schleppverband ist verboten. Satz 1 gilt nicht für das Schleppen von Kleinfahrzeugen. 2....
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BinSchStrO 2012 § 11.09 Ankern (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 11.20 Segeln (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 11.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, (Law)
...und Bootsumsetzanlagen nach § 11.19 Nummer 1 und 2 einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, und ...
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BinSchStrO 2012 § 12.04 Fahrgeschwindigkeit (Law)
...und cc) die Schwarzach (km 79,07) ...
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BinSchStrO 2012 § 12.06 Begegnen (Law)
...und Verbände abweichend von den §§ 6.04 und 6.05 Backbord an Backbord vorbeifahren. Die Vorschriften des § 6.07 über das Begegnen im engen Fahrwasser bleiben unberührt. 2....
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BinSchStrO 2012 § 12.12 Schifffahrt bei Eis (Law)
Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Weisung der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegeste...
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BinSchStrO 2012 § 12.15 Meldepflicht (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.23 Regelungen zum Sprechfunk (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, (Law)
...und 4 und ee) die Benutzung der Schleusen und Bootsumsetzanlagen nach § 12.19 Nummer 1 Satz ...