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AO 1977 § 121 Begründung des Verwaltungsakts (Law)
(1) Ein schriftlicher, elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. ...
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AO 1977 § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegen...
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AO 1977 § 139b Identifikationsnummer (Law)
...§ 15 des Aktiengesetzes oder ein Unternehmen einer kreditwirtschaftlichen Verbundgruppe rechtmäßig erhobene Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen zur Erfüllung aller steuerlichen Mitwirkungspf...
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AO 1977 § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (Law)
...§ 3 und § 4 Nummer 1 und 2 des Steuerberatungsgesetzes bezeichneten Personen sein Erscheinen in angemessener Frist anzukündigen.
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AO 1977 § 152 Verspätungszuschlag (Law)
...§ 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a ist der Verspätungszuschlag vorrangig gegen die nach § 181 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 erklärungspflichtigen Personen festzusetzen. (5) Der Verspätung...
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AO 1977 § 158 Beweiskraft der Buchführung (Law)
...§§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.
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AO 1977 § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (Law)
...§ 169 Absatz 2 Satz 2, § 170 Absatz 6 und § 171 Absatz 7, 8 und 10 sind nicht anzuwenden.
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AO 1977 § 171 Ablaufhemmung (Law)
...§ 100 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 101 der Finanzgerichtsordnung ist über den Rechtsbehelf erst dann unanfechtbar entschieden, wenn ein auf Grund der genannten Vorschriften erlassene...
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AO 1977 § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung (Law)
...§ 122 Absatz 7 entsprechend.
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AO 1977 § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen (Law)
...§ 182 Abs. 1 und für Grundsteuermessbescheide auch Abs. 2 und § 183 sinngemäß anzuwenden. (2) Die Befugnis, Realsteuermessbeträge festzusetzen, schließt auch die Befugnis zu Maßnahmen nach §...
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AO 1977 § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung (Law)
(1) Die Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Sie kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf b...
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AO 1977 § 196 Prüfungsanordnung (Law)
...§ 356.
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AO 1977 § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung (Law)
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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AO 1977 § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung) (Law)
...§ 93 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und des § 97 Absatz 2 nicht; § 200 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt sinngemäß, § 393 Abs. 1 bleibt unberührt. (...
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AO 1977 § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen (Law)
Betriebe oder Unternehmen, deren Inhaber oder deren leitende Angehörige wegen Steuerhinterziehung, versuchter Steuerhinterziehung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat rechtskräftig bestraft w...
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AO 1977 § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes (Law)
...§ 215 sichergestellte Sachen sind in das Eigentum des Bundes überzuführen, sofern sie nicht nach § 375 Abs. 2 eingezogen werden. Für Fundgut gilt dies nur, wenn kein Eigentumsanspruch geltend gemacht ...
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AO 1977 § 231 Unterbrechung der Verjährung (Law)
...§ 294 Absatz 1 der Insolvenzordnung, 6. Aufnahme in einen Insolvenzplan oder einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, ...
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AO 1977 § 234 Stundungszinsen (Law)
(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 be...
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AO 1977 § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern (Law)
...§ 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt. (4) Zinsen nach § 233a, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, sind anzurechnen.
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AO 1977 § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen (Law)
(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. Erlischt der zu ...