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VwGO § 53 (Law)
...1) Das zuständige Gericht innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch das nächsthöhere Gericht bestimmt, 1. wenn das an sich zuständi...
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BVG § 53 (Law)
...1 778 Euro, in allen übrigen Fällen 891 Euro.
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BPersVWO § 53 Übergangsregelung (Law)
...1. Oktober 2005 bestellt worden ist, ist die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung anzuwenden.
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BranntwMonG § 53 (Law)
Die Finanzbehörde kann den Betrieb einer Brennerei untersagen, solange die Brennerei nicht verschlußsicher eingerichtet ist und die amtlichen Anordnungen in dieser Hinsicht nicht befolgt werden. Sie k...
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FGO § 53 (Law)
...1) Anordnungen und Entscheidungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird, sowie Terminbestimmungen und Ladungen sind den Beteiligten zuzustellen, bei Verkündung jedoch nur, wenn es ausdrücklich vo...
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IRG § 53 Beistand (Law)
...11. Abschnittes des I. Buches der Strafprozeßordnung mit Ausnahme der §§ 140, 141 Abs. 1 bis 3 und § 142 Abs. 2 gelten entsprechend.
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SUG § 53 Bußgeldvorschriften (Law)
...1. im Falle des Absatzes 1 Nummer 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro und 2. in den übrige...
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PatG § 53 (Law)
...1 zu unterbleiben hat, nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist abgeschlossen werden, so kann das Patentamt diese Frist durch eine Mitteilung, die dem Anmelder innerhalb der in Absatz 1 genannt...
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RennwLottGABest § 53 (Law)
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SchRegDV § 53 (Law)
...1) In der dritten Abteilung sind einzutragen: 1. in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in den Spalten 2 und 3; ...
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AuslSchuldAbkAG § 53 (Law)
...14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446) bewirkt worden sind, sind zurückzuzahlen; die §§ 133 und 183 des Lastenausgleichsgesetzes sind nicht anzuwenden.
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BHO § 53 Billigkeitsleistungen (Law)
Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.
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BWahlG § 53 (Law)
(weggefallen)
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FamFG § 53 Vollstreckung (Law)
...1) Eine einstweilige Anordnung bedarf der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den in dem Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. (2) ...
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GBO § 53 (Law)
...1 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Inhalt hat. Diese Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn der Grundschuld- oder Rentenschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt ist.
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GBVfg § 53 (Law)
...1) Ist nach dem Gesetz ein Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbrief unbrauchbar zu machen, so wird, nachdem die bei dem Recht bewirkte Grundbucheintragung auf dem Brief vermerkt ist, der Verme...
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InsO § 53 Massegläubiger (Law)
Aus der Insolvenzmasse sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg zu berichtigen.
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LuftFzgG § 53 (Law)
...16 über den öffentlichen Glauben des Registers gelten für die im Absatz 1 bezeichneten Ansprüche nicht.
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WpÜG § 53 Anwaltszwang (Law)
Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Be...
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ZÄPrO § 53 (Law)
...1) Ist ein Prüfungsabschnitt als "nicht genügend" oder "schlecht" beurteilt worden, so ist er nicht bestanden und muß wiederholt werden. (2) Die Abschlußprüf...