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BetrVG § 79 Geheimhaltungspflicht (Law)
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgebe...
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EnergieStV § 79 Pflichten (Law)
(1) Der Anmeldepflichtige nach § 38 Abs. 3 des Gesetzes hat ein Belegheft zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. (2) Der Anmeldepflichtige hat Aufzeichnungen...
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BPersVG § 79 (Law)
(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, we...
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PatG § 79 (Law)
(1) Über die Beschwerde wird durch Beschluß entschieden. (2) Ist die Beschwerde nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt, so wird sie als unzulässig verworfen....
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SchRegDV § 79 (Law)
Ist ein Schiff erneuert und daraufhin das Jahr und der Umfang der Erneuerung in die Klassifikationsurkunde eingetragen worden, so sind auf Antrag diese Eintragungen neben der Eintragung des Jahres des...
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ZPO § 79 Parteiprozess (Law)
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers (Law)
Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.
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BinSchUO2008Anh IX § 1.04 Antrag auf Typprüfung (Law)
1. Der Antrag auf Typprüfung eines Wendeanzeigers ist bei einer Prüfstelle zu stellen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers (Law)
Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.
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BinSchUO2008Anh IX § 3.01 Zugriff auf den Wendeanzeiger (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss spätestens 4 min nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeite...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.08 Unempfindlichkeit gegen magnetische Felder (Law)
Der Wendeanzeiger muss unempfindlich sein gegen Magnetfelder, die üblicherweise an Bord von Schiffen auftreten können.
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BinSchUO2008Anh IX § 4.02 Dämpfungseinrichtungen (Law)
1. Das Sensorsystem soll kritisch bedämpft sein. Die Dämpfungszeitkonstante (63 % des Endwertes) darf 0,4 s nicht überschreiten. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 4.03 Anschluss von Zusatzgeräten (Law)
1. Wenn der Wendeanzeiger eine Möglichkeit zum Anschluss von Tochteranzeigen oder ähnlichem besitzt, muss das Wendegeschwi...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.01 Anwendungsbereich (Law)
Diese Vorschriften legen die Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Binnenschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mind...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.08 Änderungen an typgenehmigten Anlagen (Law)
1. Änderungen an zugelassenen Anlagen führen zum Erlöschen der Typgenehmigung. Soweit Änderungen beabsichtigt sind, sind diese der Prüfstelle...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.05 Einbau des Sensors (Law)
Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben. Einbauhinweise zur Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbew...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)
Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).
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BinSchUO2008Anh IX § 3.09 Tochtergeräte (Law)
Tochtergeräte müssen alle Anforderungen erfüllen, die an Wendeanzeiger gestellt werden.
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BinSchUO2008Anh IX § 4.01 Bedienung (Law)
1. Alle Bedienorgane müssen so angebracht sein, dass während ihrer Betätigung keine korrespondierende Anzeige abgedeckt wird und die Radarnav...
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BinSchUO2008Anh IX § 1 Allgemeines (Law)
1. Der Aufstellungsort des Magnetkompasses für Binnenschiffe muss im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so gewählt werden, dass eine Beeinträ...