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FamFG § 92 Vollstreckungsverfahren (Law)
(1) Vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln ist der Verpflichtete zu hören. Dies gilt auch für die Anordnung von unmittelbarem Zwang, es sei denn, dass hierdurch die Vollstreckung vereitelt oder wesen...
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FGO § 92 (Law)
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. (2) Nach Aufruf der Sache trägt der Vorsitzende oder der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor. ...
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PatG § 92 (Law)
(1) Zur mündlichen Verhandlung und zu jeder Beweisaufnahme wird ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle als Schriftführer zugezogen. Wird auf Anordnung des Vorsitzenden von der Zuziehung des Schriftfüh...
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SchRegO § 92 (Law)
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren zu bestimmen, nach dem ein Schiffsregister oder Schiffsbauregister, das ganz oder zum Teil zerstört oder abhanden gekommen...
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SVG § 92 (Law)
(1) Das Bundesministerium der Verteidigung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes mit Ausnahme des Vierten Teils erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem Bundes...
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ZVG § 92 (Law)
(1) Erlischt durch den Zuschlag ein Recht, das nicht auf Zahlung eines Kapitals gerichtet ist, so tritt an die Stelle des Rechts der Anspruch auf Ersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös. ...
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UmwG 1995 § 229 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen (Law)
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt wer...
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SGB 6 § 229 Versicherungspflicht (Law)
...999 bis zum 1. Juli 2006 ausgeübt worden ist. § 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 9 Buchstabe a in der ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung ist auch anzuwenden, soweit Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis ...
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ArbGG § 92 Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz (Law)
...93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; §...
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BGB § 92 Verbrauchbare Sachen (Law)
(1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht. (2) Als verbrauchbar gelten auch be...
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GBVfg § 92 Ersetzung von Grundbuchdaten, Ersatzgrundbuch (Law)
(1) Kann das maschinell geführte Grundbuch ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr in lesbarer Form wiedergegeben werden, so ist es wiederherzustellen. Sein Inhalt kann unter Zuhilfenahme aller geeig...
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GenG § 92 Unverteilbares Reinvermögen (Law)
Ein bei der Auflösung der Genossenschaft verbleibendes unverteilbares Reinvermögen fällt, sofern dasselbe nicht durch die Satzung einer natürlichen oder juristischen Person zu einem bestimmten Verwend...
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SG § 92 Übergangsvorschrift für die Laufbahnen (Law)
In der Rechtsverordnung nach § 27 Abs. 1 kann für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalles bestimmt werden, dass für die bei Eintritt des Spannungs- oder Verteidigungsfalles vorhandenen Beruf...
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BBergG § 92 Ausführung der Grundabtretung (Law)
...91 unanfechtbar geworden ist; in diesem Fall kann die zuständige Behörde auf Antrag des Entschädigungsberechtigten die Ausführung der Grundabtretung davon abhängig machen, daß der Grundabtretungsbegün...
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BRAO § 92 Bildung des Anwaltsgerichts (Law)
(1) Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer wird ein Anwaltsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz an demselben Ort wie die Rechtsanwaltskammer. (2) Bei dem Anwaltsgericht werden nach Bedarf m...
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BrennO 1998 § 92 (Law)
Wenn das Gefälle zum Ablauf des Branntweins in die Hauptsammelgefäße nicht vorhanden ist, dürfen Hilfssammelgefäße nebst Pumpe in das Branntweinrohr eingeschaltet werden. Die Hilfssammelgefäße müssen ...
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SachenRBerG § 92 Ladung zum Termin (Law)
...9 der Grundbuchordnung vorgesehenen Form vorgelegt worden sind oder dies einer der in § 90 Abs. 1 bezeichneten Beteiligten beantragt, 2. ...
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UrhG § 92 Ausübende Künstler (Law)
...90 gilt entsprechend.
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BWO 1985 § 92 (Law)
(Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung)