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BrennO 1998 § 140 (Law)
Die Maische darf nur in den angemeldeten Geräten oder Gefäßen (§ 50 Nr. 1) bereitet und vergoren werden. Die Behandlung der Maische während der Gärung unterliegt keinen Beschränkungen.
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GBO § 140 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen (Law)
(1) Wird die Grundakte vollständig oder teilweise elektronisch geführt, können Entscheidungen und Verfügungen in elektronischer Form erlassen werden. Sie sind von der ausstellenden Person mit ihrem Na...
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StPO § 140 Notwendige Verteidigung (Law)
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn 1. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht ...
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AMG 1976 § 140 (Law)
Abweichend von § 56a Abs. 2 und § 73 Abs. 3 dürfen Arzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, noch bis zum 29. Oktober 2005 nach den bis zum 1. September 2005 geltenden...
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PatAnwO § 140 Außerkrafttreten des Verbots (Law)
Das Berufs- oder Vertretungsverbot tritt außer Kraft, 1. wenn ein nicht auf Ausschließung lautendes Urteil ergeht; ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3508 ...
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StVollzG § 140 Trennung des Vollzuges (Law)
(1) Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird in getrennten Anstalten oder in getrennten Abteilungen einer für den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmten Vollzugsanstalt vollzogen. ...
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StBerG § 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot (Law)
(1) Der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte, der einem gegen ihn ergangenen Berufs- oder Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird aus dem Beruf ausgeschlossen, sofern nicht wegen besond...
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BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffa...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
1. Kein Mitglied der vorgeschriebenen Besatzung darf während der Fahrt mehr als 16 aufeinander folgende Stunden Dienst tun. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine (Law)
1. Wenn auf einem Wasserfahrzeug ohne eigene Antriebsmaschine, ausgenommen eine Fähre, ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff a) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.07 Besatzung der Schleppboote (Law)
1. Wenn auf einem Schleppboot, ausgenommen einem Bugsierschleppboot, a) ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3509 - 3511) ...
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EinigVtr Anlage I Kap XI Anlage I Kapitel XI (Law)
...XI) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel XI der Anlage I - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap XI G) - Ausg...
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EinigVtr Anlage II Kap XI Anlage II Kapitel XI (Law)
...XI) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel XI der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap XI E) - Au...
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BinSchUO2008Anh XI § 2.01 Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung (Law)
1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung und in Anwendung des § 3.14 der Schiffspersonalverordnung-Rhein müssen Motorschiffe...
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EinigVtr Anlage II Kap XI C III Anlage II Kapitel XI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Anordnung vom 21. Dezember 1977...
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EinigVtr Anlage II Kap XI D III Anlage II Kapitel XI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Verordnung vom 22. August 1974 ...
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StrlSchV 2001 Anlage XI (zu §§ 93, 95, 96) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1832; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...