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GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung (Law)
(1) Der Anmeldung müssen beigefügt sein: 1. der Gesellschaftsvertrag und im Fall des § 2 Abs. 2 die Vollmachten der Vertreter, w...
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GtDWSVVDV § 8 Ausbildungsleitung, Ausbildende (Law)
(1) Mit Ausbildungsaufgaben darf nur betraut werden, wer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. (2) Die Einstellungsbehörde b...
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GvKostG § 8 Verjährung, Verzinsung (Law)
(1) Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kosten fällig geworden sind. (2) Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten verjähren in...
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HotelMeistPrV § 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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FeinwAusbV § 8 Teil 2 der Gesellenprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er f...
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KlauenPflPrV § 8 Bestehen der Prüfung (Law)
(1) Die drei Prüfungsteile sind gesondert zu bewerten. (2) Über die Gesamtleistung in der Prüfung ist eine Note zu bilden. Dabei sind die Noten der Prüfungsteile wie folgt zu ge...
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KonstPrV § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen u...
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KredWG § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen (Law)
...8) Die Bundesanstalt teilt den zuständigen Stellen des Aufnahmemitgliedstaates Maßnahmen mit, die sie ergreifen wird, um Verstöße eines Instituts gegen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaates z...
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KÜO § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft. Die §§ 3 und 6 treten am 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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MusikfachhAusbV § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden. (2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. ...
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LAnpG § 8 Vorbereitung der Vollversammlung (Law)
Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen: 1. ...
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LeasFachwirtPrV § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen u...
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RohrMeistPrV § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. (2) Wer an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung ...
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RSAV § 8 Beitragspflichtige Einnahmen (Law)
...8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Einkommensarten mit der Zahl 100 zu vervielfachen und durch die Summe aus dem in dem Ausgleichsjahr geltenden allgemeinen Beitragssatz nach § 241 des Fü...
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PEhrlInstKostV 1996 § 8 (Law)
...8 Euro je Mitarbeiter pro Stunde, ...
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PackmAusbV § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: ...
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NeuGlV § 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld (Law)
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über Ehrenämter, den Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern und über das Erfrischungsgeld sind anzuwenden.
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OberflbeschAusbV § 8 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...8) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Prüfungsbereiche Verfahrenstechnik sowie Qualität und Umwelt gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. ...
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SchSG § 8 Verhalten beim Schiffsbetrieb (Law)
(1) Für die Erfüllung von Anforderungen hinsichtlich des Verhaltens beim Schiffsbetrieb an Bord, insbesondere in Bezug auf den Wachdienst, Ladung und Ballast, Tanks, Schadstoffe, Müllbeseitigung, Übun...
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VRV § 8 Führung des Namensverzeichnisses (Law)
Das Namensverzeichnis kann elektronisch geführt werden. Im Übrigen richtet sich die Führung des Namensverzeichnisses nach den Vorschriften über die Aktenführung.