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OrthoptAPrV § 1 Ausbildung (Law)
Die dreijährige Ausbildung für Orthoptistinnen und Orthoptisten umfaßt mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht und die in Anlage 2 aufgeführte praktische A...
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SchKiSpV § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Versorgung der - Schüler der allgemeinbildenden Schulen ...
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SeeSpbootV § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Diese Verordnung gilt für die Sportboote und Wassermotorräder im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres. (2) Diese...
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SchleusV § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Diese Verordnung gilt für die Schleusenbereiche Brunsbüttel und Kiel-Holtenau (Nord-Ostsee-Kanal), Strohbrück (Achterwehrer Schifffahrtskanal), Gieselau (Gieselau-Kanal), Lexfähr, Nordfeld und Eid...
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PStV § 1 Standesamt (Law)
(1) Jedes Standesamt führt eine Bezeichnung. Bei gleichnamigen Standesämtern ist ein unterscheidender Zusatz hinzuzufügen. (2) Amtssitz sind die Diensträume des Standesamts.
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NATOTrStatVtrG § 1 (Law)
Soweit die Behörden des Entsendestaates die Gerichtsbarkeit ausüben, sind die Strafverfolgungsbehörden auf deren Ersuchen befugt, zur Erfüllung der sich aus Artikel VII Abs. 5 Buchstabe a und Abs. 6 B...
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NatSGmElbeV § 1 Festsetzung (Law)
(1) Das Gebiet Mittlere Elbe in dem im § 2 näher bezeichneten Umfang wird als Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung festgesetzt. (2) Das Gesamtgebiet erh...
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RuStAG § 1 (Law)
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
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RVG § 1 Geltungsbereich (Law)
...zbuchs bleibt unberührt. (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde gehen den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschri...
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VermG § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die a) entschädigungslos enteignet und in Volkseigent...
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VersammlG § 1 (Law)
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. (2) Dieses Recht hat nicht, ...
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VersatzV § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Diese Verordnung gilt für die Verwertung von Abfällen, die in den unter Bergaufsicht stehenden untertägigen Grubenbauen als Versatzmaterial eingesetzt werden. Sie gilt nicht für Anlagen zur untert...
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WoBindG § 1 Anwendungsbereich (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 50 des Wohnraumförderungsgesetzes für den in dessen Absatz 1 und nach Maßgabe des § 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S....
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WoEigG § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist d...
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WoGV § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Miete und der Mietwert im Sinne des Wohngeldgesetzes sind nach den Vorschriften des Teils 2 dieser Verordnung zu ermitteln. (2) Die Belastung im Sinne des Wohngeldgesetzes ist nach T...
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TfV § 1 Geltungsbereich (Law)
...zbescheinigungen, die Registerführung und die Überwachung für Triebfahrzeugführer, die Triebfahrzeuge für Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ode...
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TierSchG § 1 (Law)
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid...
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BBesG/BesÜV2Bek Anlage 1 (Bundesbesoldungsordnung C - Grundgehaltssätze zum 1. Juli 2003, 1. April 2004 bzw. 1. August 2004) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1844 - 1846) ...
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KSpG Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1) (Law)
...zbares Grundwasser; c) Speichereigenschaften und vorgesehene Art und Weise der ingenieurtechnischen Speichererschlie...
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WaStrG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und § 2 Abs. 2) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 977 - 984; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...