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OWiG 1968 § 45 Zuständigkeit des Gerichts (Law)
Verfolgt die Staatsanwaltschaft die Ordnungswidrigkeit mit einer zusammenhängenden Straftat, so ist für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit das Gericht zuständig, das für die Strafsache zuständig ist. ...
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OWiG 1968 § 49c Dateiregelungen (Law)
...§§ 483, 484 Abs. 1 und § 485 der Strafprozessordnung zulässig ist; dabei treten an die Stelle der Zwecke des Strafverfahrens die Zwecke des Bußgeldverfahrens. Personenbezogene Daten aus Bußgeldverfahr...
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OWiG 1968 § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
...§§ 44, 45, 46 Abs. 2 und 3 und § 47 der Strafprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt. (2) Über die Gewährung der Wi...
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OWiG 1968 § 55 Anhörung des Betroffenen (Law)
...§ 136 Absatz 1 Satz 3 bis 5 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
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OWiG 1968 § 61 Abschluß der Ermittlungen (Law)
Sobald die Verwaltungsbehörde die Ermittlungen abgeschlossen hat, vermerkt sie dies in den Akten, wenn sie die weitere Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erwägt.
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OWiG 1968 § 63 Beteiligung der Verwaltungsbehörde (Law)
...§ 40 oder § 42 das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit einzustellen, so hat sie die sonst zuständige Verwaltungsbehörde zu hören. Sie kann davon absehen, wenn für die Entschließung die besondere Sa...
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OWiG 1968 § 83 Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (Law)
...§ 46 Abs. 3, 4, 5 Satz 2 und Abs. 7, die §§ 47, 49, 55, 76 bis 78, 79 Abs. 1 bis 3 sowie § 80. (2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 gegen das Urteil, soweit es nur Ordnungswidrigkeiten betr...
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OWiG 1968 § 86 Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren (Law)
(1) Ist gegen den Betroffenen ein Bußgeldbescheid ergangen und wird er später wegen derselben Handlung in einem Strafverfahren verurteilt, so wird der Bußgeldbescheid insoweit aufgehoben. Dasselbe gil...
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OWiG 1968 § 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende (Law)
...§ 95 Abs. 1 bestimmten Frist nicht gezahlt, so kann der Jugendrichter auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen dem Jugendlichen auferlegen, ...
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OWiG 1968 § 105 Kostenentscheidung (Law)
...§ 464 Abs. 1 und 2, § 464a, § 464c, soweit die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher betroffen sind, die §§ 464d, 465, 466, 467a Abs. 1 und 2, § 469 Abs. 1 und 2, sowie die §§ 470, 472b und 473 Abs. 7 ...
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OWiG 1968 § 108 Rechtsbehelf und Vollstreckung (Law)
...§§ 89 und 90 Abs. 1 entsprechend.
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OWiG 1968 § 110e Durchführung der Beweisaufnahme (Law)
...§ 110b Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 1 verantwortenden Person bedarf es nicht. (2) Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es für die Durchführung der Beweisaufnahme eine z...
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OWiG 1968 § 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer mit Geldbuße bedroh...
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OWiG 1968 § 122 Vollrausch (Law)
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, handelt ordnungswidrig, wenn er in diesem Zustand eine mit Geldbuße bedro...
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OWiG 1968 § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. eine Berufstracht oder ein Berufsabzeichen für eine Tätigkeit in der Kranken- oder W...
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OWiG 1968 § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz (Law)
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
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OWiG 1968 § 6 Zeit der Handlung (Law)
Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
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OWiG 1968 § 12 Verantwortlichkeit (Law)
...§ 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar. (2) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung der Handlung wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtsei...
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OWiG 1968 § 17 Höhe der Geldbuße (Law)
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. (2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuß...
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OWiG 1968 § 19 Tateinheit (Law)
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. (...