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OWiG 1968 § 20 Tatmehrheit (Law)
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.
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OWiG 1968 § 24 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Law)
...§ 22 Abs. 2 Nr. 1 und des § 23 nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der begangenen Handlung und zum Vorwurf, der den von der Einziehung betroffenen Täter oder in den Fällen des § 23 den Dri...
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OWiG 1968 § 27 Selbständige Anordnung (Law)
...§ 22 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 ist Absatz 1 auch dann anzuwenden, wenn 1. die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt ist oder ...
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OWiG 1968 § 28 Entschädigung (Law)
(1) Stand das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung über die Einziehung einem Dritten zu oder war der Gegenstand mit dem Recht eines Dritten belast...
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OWiG 1968 § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung (Law)
...§ 72 ergangen, so läuft die Verjährungsfrist nicht vor dem Zeitpunkt ab, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
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OWiG 1968 § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft (Law)
Im Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung der Tat auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit zuständig, soweit ein Gesetz nichts anderes bestimmt. ...
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OWiG 1968 § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde (Law)
...§ 6 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes und die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften sind nicht anzuwenden. Hat der Betroffene einen Verteidiger, so sind auch § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 un...
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OWiG 1968 § 69 Zwischenverfahren (Law)
...§ 49 Abs. 1 dieses Gesetzes, § 147 der Strafprozessordnung) erfolgen vor Übersendung der Akten. (4) Mit dem Eingang der Akten bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben der Verfolgungsbeh...
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OWiG 1968 § 71 Hauptverhandlung (Law)
...§ 77a Abs. 2) verlangen. Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung kann das Gericht auch dem Betroffenen Gelegenheit geben, sich innerhalb einer zu ...
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OWiG 1968 § 79 Rechtsbeschwerde (Law)
...§ 80). (2) Hat das Urteil oder der Beschluß nach § 72 mehrere Taten zum Gegenstand und sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder Satz 2 nur hinsichtlich einz...
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OWiG 1968 § 81 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren (Law)
...§§ 77a und 78 Abs. 1.
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OWiG 1968 § 82 Bußgelderkenntnis im Strafverfahren (Law)
(1) Im Strafverfahren beurteilt das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat zugleich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit. (2) Läßt das Gericht die Anklage zur Hau...
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OWiG 1968 § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens (Law)
...§§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Betroffe...
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OWiG 1968 § 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides (Law)
...§ 883 Abs. 2 und 3 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend. (4) Absatz 1 gilt für die Vollstreckung eines von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Ordnungsgeldes entsprechend.
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OWiG 1968 § 101 Vollstreckung in den Nachlaß (Law)
In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.
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OWiG 1968 § 102 Nachträgliches Strafverfahren (Law)
...§ 86 Abs. 1 und 2 im Strafverfahren unterblieben, so sind sie von dem Gericht nachträglich zu treffen.
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OWiG 1968 § 112 Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen Anordnungen verstößt, die ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder sein Präsident über das Betreten des Gebäudes des Gesetzgebungsorgans oder des ...
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OWiG 1968 § 1 Begriffsbestimmung (Law)
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße ...
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OWiG 1968 § 2 Sachliche Geltung (Law)
Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.
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OWiG 1968 § 11 Irrtum (Law)
(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberüh...