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BBG 2009 § 38 Verfahren der Entlassung (Law)
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, wird die Entlassung von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung zuständig wäre. Die Entlassung wird im Fall des § 32 Abs. 1 Nr. 1 mit der Z...
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BBG 2009 § 41 Verlust der Beamtenrechte (Law)
...rliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.
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BBG 2009 § 43 Gnadenrecht (Law)
...rlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab diesem Zeitpunkt § 42 entsprechend.
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BBG 2009 § 44 Dienstunfähigkeit (Law)
(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der D...
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BBG 2009 § 45 Begrenzte Dienstfähigkeit (Law)
(1) Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist abzusehen, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens de...
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BBG 2009 § 60 Grundpflichten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu n...
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BBG 2009 § 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb...
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BBG 2009 § 67 Verschwiegenheitspflicht (Law)
...rlangen der oder des Dienstvorgesetzten oder der oder des letzten Dienstvorgesetzten amtliche Schriftstücke, Zeichnungen, bildliche Darstellungen sowie Aufzeichnungen jeder Art über dienstliche Vorgän...
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BBG 2009 § 76 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte (Law)
...rlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen Dritte zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als...
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BBG 2009 § 85 Dienstzeugnis (Law)
...rlangen auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten Leistungen Auskunft geben.
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BBG 2009 § 86 Amtsbezeichnungen (Law)
...rliehenen Titel weiter führen. Ändert sich die Bezeichnung des früheren Amtes, darf die geänderte Amtsbezeichnung geführt werden.
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BBG 2009 § 91 Teilzeit (Law)
...rletzt, soll die Bewilligung widerrufen werden. (3) Die zuständige Dienstbehörde kann nachträglich die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beschränken oder den Umfang der zu leistenden Arbeitsze...
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BBG 2009 § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung (Law)
...rlängerung einer Beurlaubung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Beurlaubung zu stellen. (3) Während einer Freistellung vom Dienst nach Absatz 1 dürfen nur solche Nebentät...
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BBG 2009 § 94 Hinweispflicht (Law)
...rlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche aufgrund beamtenrechtl...
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BBG 2009 § 96 Fernbleiben vom Dienst (Law)
...rlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamtin oder der Beamte wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst nach dem Bundesbesoldungsgesetz den Anspruch auf Besoldung, wird dadurch die Dur...
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BBG 2009 § 97 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. (2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund e...
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BBG 2009 § 113 Aufbewahrungsfrist (Law)
...rlagen über Beihilfen, Heilfürsorge, Heilverfahren, Unterstützungen, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten sind fünf Jahre, Unterlagen über Erholungsurlaub sind drei Jahre nach Ablauf des Jahres aufzu...
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BBG 2009 § 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten (Law)
...rlagen über medizinische oder psychologische Untersuchungen und Tests dürfen im Rahmen der Personalverwaltung nur die Ergebnisse automatisiert verarbeitet werden, soweit sie die Eignung betreffen und ...
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BBG 2009 § 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie können die für sie zuständigen Gewerkschaften oder Berufsverbände mit ihrer Vertretung b...
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BBG 2009 § 125 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte können Anträge und Beschwerden vorbringen. Hierbei ist der Dienstweg einzuhalten. Der Beschwerdeweg bis zur obersten Dienstbehörde steht offen. (2) Richtet sich die...