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BBauG § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans (Law)
...kann die Umlegungsstelle räumliche und sachliche Teile des Umlegungsplans durch Bekanntmachung in Kraft setzen, wenn sich die Entscheidung über eingelegte Rechtsbehelfe auf diese Teile des Umlegungspl...
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DRiG § 71 Geltung des Beamtenstatusgesetzes (Law)
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für das Statusrecht der Richter im Landesdienst bis zu einer besonderen Regelung die Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes entsprechend.
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GmbHG § 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten (Law)
...kann von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlußprüfer befreien, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft so überschaubar sind, daß eine Prüfung im Interesse der Gläu...
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SVWO 1997 § 71 (Law)
(weggefallen)
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AGB DDR (XXXX) §§ 71 bis 94a (weggefallen) (Law)
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BBergG § 71 Allgemeine Anordnungsbefugnis (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen und der nach § 176 Abs. 3 aufrechte...
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BBesG § 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Law)
(1) Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. (2) Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium des Innern, wenn gesetzlich nich...
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BeamtVG § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge (Law)
(1) Bei Versorgungsempfängern gilt die Erhöhung nach § 14 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend für die in Artikel 2 § 2 Abs. 1 bis 5 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze...
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BrennO 1998 § 71 (Law)
Die Verschlußbrennereien müssen so eingerichtet sein, daß sämtliche weingeisthaltigen Dämpfe innerhalb der Branntweingewinnungs- und Branntweinreinigungsanlagen zu Branntwein verdichtet werden und der...
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NeuGlV § 71 Auslegung der Eintragungsblätter (Law)
(1) Die Gemeindebehörde legt die Eintragungsblätter in den Eintragungsräumen während der Eintragungsfrist zu den festgesetzten Eintragungsstunden unter amtlicher Aufsicht öffentlich aus. (2)...
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StGB § 71 Selbständige Anordnung (Law)
...kann das Gericht auch selbständig anordnen, wenn das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters undurchführbar ist. (2) Dasselbe gilt für die Entziehung d...
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AktG § 71 Erwerb eigener Aktien (Law)
...kann die Hauptversammlung beschließen; § 186 Abs. 3, 4 und § 193 Abs. 2 Nr. 4 sind in diesem Fall entsprechend anzuwenden. Die Hauptversammlung kann den Vorstand ermächtigen, die eigenen Aktien ohne w...
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BetrVG § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung (Law)
...kann vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen. Im Einvernehmen mit Betriebsrat und Arbeitgeber kan...
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KrWG § 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts (Law)
...kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
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MarkenG § 71 Kosten des Beschwerdeverfahrens (Law)
(1) Sind an dem Verfahren mehrere Personen beteiligt, so kann das Patentgericht bestimmen, daß die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Beteiligten erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckents...
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SG § 71 Ärztliche Untersuchung, Anhörung (Law)
Ungediente Personen, die sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 freiwillig zu Dienstleistungen verpflichten wollen, sind vor der Annahme ihrer Verpflichtung hinsichtlich ihrer Dienstfähigkeit zu untersuchen. U...
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ZPO § 71 Zwischenstreit über Nebenintervention (Law)
(1) Über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention wird nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien und dem Nebenintervenienten entschieden. Der Nebenintervenient ist zuzulassen, wenn er...
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EStDV 1955 (XXXX) §§ 71 und 72 (weggefallen) (Law)
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FahrschAusbO 2012 Anlage 7.1 (zu § 6 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1343; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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AO 1977 § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (Law)
Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nac...