-
AKG § 95 Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen (Law)
Wird ein Anspruch (§ 1), der auf einer in Ausübung öffentlicher Gewalt vorsätzlich begangenen Amtspflichtverletzung beruht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erfüllt, so kann derjenige, der ...
-
EnWG 2005 § 95 Bußgeldvorschriften (Law)
...8. entgegen Artikel 8 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit einer Verordnung nach Artikel 8 Absatz 6 Satz 1 eine dort genannte Information nicht, nicht richtig, nicht vollst...
-
LuftVZO § 95 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis muss enthalten 1. den Namen und die Anschrift des Luftfahrzeughalters, ...
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 95 Wahl der Delegierten (Law)
(1) In Seebetrieben werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 46 bis 65 sind auf Seebetriebe nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmer von Seebetrieben nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglie...
-
InsO § 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren (Law)
(1) Sind zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen noch aufschiebend bedingt oder nicht fällig oder die Forderungen noch nicht auf gleichartige...
-
TKG 2004 § 95 Vertragsverhältnisse (Law)
(1) Der Diensteanbieter darf Bestandsdaten erheben und verwenden, soweit dieses zur Erreichung des in § 3 Nr. 3 genannten Zweckes erforderlich ist. Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem ande...
-
SGB 9 § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (Law)
...81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, 2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive ...
-
WHG 2009 § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Law)
Soweit Duldungs- oder Gestattungsverpflichtungen nach den §§ 92 bis 94 das Eigentum unzumutbar beschränken, ist eine Entschädigung zu leisten.
-
HGBEG Art 27 (Law)
...8 des Handelsgesetzbuchs eine Erhöhung oder Verminderung des Ergebnisses, so kann der Unterschiedsbetrag in die Gewinnrücklagen eingestellt oder mit diesen offen verrechnet werden; dieser Betrag ist n...
-
AFBG § 27 Statistik (Law)
(1) Über die Förderung nach diesem Gesetz werden eine halbjährliche und eine jährliche Bundesstatistik durchgeführt. (2) Die Statistik erfasst zur Mitte des Jahres für das vorau...
-
AGG § 27 Aufgaben (Law)
(1) Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. (2) Die Antidiskrimini...
-
BImSchG § 27 Emissionserklärung (Law)
(1) Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb einer von ihr zu setzenden Frist oder zu dem in der Rechtsverordnung nach Absatz 4 festgesetz...
-
BetrAVG § 27 (Law)
§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 gelten in Fällen, in denen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Direktversicherung abgeschlossen worden ist oder die Versicherung des Arbe...
-
BVerfGG § 27 (Law)
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Bundesverfassungsgericht Rechts- und Amtshilfe. Fordert das Bundesverfassungsgericht Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar v...
-
DMBilG § 27 Neufestsetzung (Law)
...8) Die Absätze 2 bis 7 ist auf ein Unternehmen in einer Rechtsform nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 jeweils entsprechend anzuwenden, wenn es nach dem für seine Rechtsform maßgeblichen Recht zwischen einem ...
-
BNotO § 27 (Law)
(1) Der Notar hat eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur gemeinsamen Nutzung der Geschäftsräume unverzüglich der Aufsichtsbehörde und der Notarkammer anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht ...
-
GtDWSVVDV § 27 Abschlusszeugnis (Law)
(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis. (2) Das Abschlusszeugnis enthält: 1. die Fests...
-
GVG § 27 (Law)
Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.
-
GVGEG § 27 (Law)
(1) Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann auch gestellt werden, wenn über einen Antrag, eine Maßnahme zu treffen, oder über eine Beschwerde oder einen anderen förmlichen Rechtsbehelf ohne zure...
-
KredWG § 27 (Law)
(aufgehoben)