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EinigVtr Anlage II Kap VI A II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
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EinigVtr Anlage II Kap IV II Anlage II Kapitel IV (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Das Gesetz...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII A II Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. § 115b des...
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EinigVtr Anlage II Kap II B III Anlage II Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 316-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354), mit den durch diesen Vertrag bestimmten Ma...
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EinigVtr Anlage II Kap III A II Anlage II Kapitel III (Law)
...III Sachgebiet A Abschnitt III unter Nummer 28 aufgeführten allgemeinen Maßgaben gelten entsprechend.
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BauWiAusbV 1999 § 91 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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AufenthG 2004 § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten (Law)
(1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und die Abschiebung sind zehn Jahre nach dem Ablauf der in § 11 Abs. 1 Satz 3 bezeichneten Frist zu löschen. Sie sind vor diesem Zeitpunkt zu löschen...
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BBiG 2005 § 91 Organe (Law)
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind: 1. der Hauptausschuss, 2. ...
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BeamtVG § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (Law)
(1) Auf die Versorgung der Hochschullehrer, Wissenschaftlichen Assistenten und Lektoren im Sinne des Kapitels I, Abschnitt V, 3. Titel des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der vor dem Inkrafttreten des ...
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EnWG 2005 § 91 Gebührenpflichtige Handlungen (Law)
(1) Die Regulierungsbehörde erhebt Kosten (Gebühren und Auslagen) für folgende gebührenpflichtige Leistungen: 1. Zertifizierunge...
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SGB 12 § 91 Darlehen (Law)
Soweit nach § 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es ein...
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SachenRBerG § 91 Akteneinsicht und Anforderung von Abschriften durch den Notar (Law)
Der Notar ist berechtigt, die Akten der betroffenen Grundstücke und Gebäude bei allen Gerichten und Behörden einzusehen und Abschriften hieraus anzufordern. Er hat beim Amt zur Regelung offener Vermög...
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WHG 2009 § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichten, die Errichtung und den Betrieb von Messanlagen sowie die Durchführung von Probebohrungen und Pumpversuchen...
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UmwG 1995 § 91 Form und Frist der Ausschlagung (Law)
(1) Die Ausschlagung ist gegenüber dem übernehmenden Rechtsträger schriftlich zu erklären. (2) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Monaten nach dem Tage erklärt werden, an dem die Eintrag...
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StrlSchV 2001 § 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen (Law)
Die Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen ist für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Forschungsvorhabens zu treffen. Die Regelungen des § 24 Absatz 1 Nummer...
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EinigVtr Anlage II Kap II B I Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassu...
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EinigVtr Anlage II Kap II C III Anlage II Kapitel II (Law)
...II Nr. 109 S. 761), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik - Meldeordnung (MO) - vom 29. Mai 1981 (GBl. I Nr. 23 S. 281), ...
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ALG § 91 Wartezeit für Ehegatten befreiter Landwirte (Law)
Die Wartezeit von 15 Jahren gilt für Versicherte nach § 1 Abs. 3 als erfüllt, wenn sie 1. vor dem 2. Januar 1955 geboren sind, ...
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AO 1977 § 91 Anhörung Beteiligter (Law)
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gi...
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AKG § 91 Frühere Vertragshilfeentscheidungen, Erledigung anhängiger Verfahren (Law)
(1) Gerichtliche Entscheidungen, die in Vertragshilfeverfahren über Ansprüche der in § 87 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art ergangen und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig geworden sind,...