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BinSchUO2008Anh III § 6.01 Ankerketten (Law)
Abweichend von Anhang II § 10.01 Nr. 10 muss jede Bugankerkette mindestens 60 m lang sein.
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BinSchUO2008Anh III § 7.01 Allgemeines (Law)
Für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen der Zone 2-See gelten Kapitel 3 und 4 sowie die Bestimmungen des § 6.05 nicht.
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BinSchUO2008Anh III § 7.06 Rettungsmittel (Law)
Einzelrettungsmittel nach Anhang II § 15.09 Nummer 4 können durch Sammelrettungsmittel nach Anhang XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden.
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BinSchUO2008Anh III § 10.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 1 ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden....
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GenTSV Anhang III Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich (Law)
...III. Stufe 3 1. Das Labor muß von seiner Umgebung abgeschirmt sein. 2. ...
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TÜPrKostO1992GebVUmstV Anhang III Gebühren für die Prüfung von Aufzugsanlagen (Law)
...III: a) Vereinfachter Güteraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung ...
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AktG § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Law)
(1) Ist der Vorstand der Ansicht, daß der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, so hat er dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern und gl...
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BauWiAusbV 1999 § 97 Abschlußprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 3 und 18 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsa...
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BBiG 2005 § 97 Haushalt (Law)
(1) Der Haushaltsplan wird von dem Präsidenten oder der Präsidentin aufgestellt. Der Hauptausschuss stellt den Haushaltsplan fest. (2) Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung des Bundesmini...
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ArbGG § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung (Law)
(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des B...
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InsO § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners (Law)
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Ver...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 97 Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben (Law)
(1) Die Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in Briefwahl ab. Die §§ 41 und 42 sind entsprechend anzuwenden; abweichend von § 41 Abs. 1 Satz ...
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NeuGlV § 97 Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse (Law)
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Sicherung der Wählerverzeichnisse sind auf die Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse entsprechend anzuwenden.
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SGB 8 § 97 Feststellung der Sozialleistungen (Law)
Der erstattungsberechtigte Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verst...
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StRSaarEG § 97 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau (Law)
(1) Die Steuererleichterungen, die im Saarland auf Grund der 1. Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohn...
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BeschussV Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition (Law)
...III 1 ...
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BinSchUO2008Anh III § 1.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzu...
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BinSchUO2008Anh III § 6.06 Sonstige Ausrüstung (Law)
Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen mindestens vorhanden sein: a) die im Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 2 und 3, Nummer 2 und...
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BinSchUO2008Anh III § 7.04 Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
Die höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist nach den Bestimmungen des Anhangs II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe b unter Berücksichtigung des § 7.03 zu ermitteln.
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BinSchUO2008Anh III § 7.05 Anker (Law)
Für Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen: P = k • B • T + 4 • A f [kg] I...