-
GVGEG § 40 (Law)
§ 119 findet im Fall einer Entscheidung über Ansprüche, die von einer oder gegen eine Partei erhoben worden sind, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit in erster Instan...
-
GewO § 40 (Law)
(weggefallen)
-
IRG § 40 Beistand (Law)
(1) Der Verfolgte kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistands bedienen. (2) Dem Verfolgten, der noch keinen Beistand gewählt hat, ist ein Rechtsanwalt als Beistand zu...
-
PatG § 40 (Law)
(1) Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für die Anmeldung derselben Erfindu...
-
PBefG § 40 Fahrpläne (Law)
(1) Der Fahrplan muß die Führung der Linie, ihren Ausgangs- und Endpunkt sowie die Haltestellen und Fahrzeiten enthalten. (2) Fahrpläne und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung der Geneh...
-
SchfHwG § 40 Waisengeld (Law)
(1) Die Kinder von verstorbenen Versorgungsberechtigten oder verstorbenen Versorgungsempfängern nach § 37 oder § 38 erhalten Waisengeld. Ein Anspruch auf Waisengeld besteht nicht, wenn die Waise erst ...
-
SeelotG § 40 (Law)
Die Mitgliederversammlung stellt den Betrag fest, der zur Deckung des persönlichen und sachlichen Bedarfs erforderlich ist. Die Lotsenbrüderschaften haben im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl die hierfü...
-
SchRegDV § 40 (Law)
(1) Ein neues Schiffszertifikat ist auszustellen, wenn das Schiff auf ein anderes Registerblatt übertragen wird oder wenn der Eigentümer es beantragt. (2) In das neue Schiffszertifikat ist n...
-
VermG § 40 Verordnungsermächtigung (Law)
...VI, der Sicherheitsleistung oder der Entschädigung zu regeln oder von den Bestimmungen der Hypothekenablöseanordnung vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) abweichende Regelungen zu treffen.
-
WaStrG § 40 Duldungspflicht (Law)
(1) Erfordert die Linienführung einer neu zu bauenden Bundeswasserstraße oder eines anderen neuen öffentlichen Verkehrsweges eine Kreuzung, hat der andere Beteiligte die Kreuzungsanlage zu dulden. Sei...
-
StBDV § 40 Verfahren (Law)
(1) Der Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich bei der Steuerberaterkammer einzureichen, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. In dem Antrag sind Name,...
-
SVG § 40 (Law)
Jedem Berufssoldaten, dessen Dienstverhältnis wegen Dienstunfähigkeit endet, wird die Eingliederung in das spätere Berufsleben nach den §§ 3a, 4, 7 und 8 erleichtert. Freistellung vom militärischen Di...
-
StVollzG § 40 Abschlußzeugnis (Law)
Aus dem Abschlußzeugnis über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht erkennbar sein.
-
SchiedsG (XXXX) §§ 40 bis 45 (weggefallen) (Law)
-
AufenthV § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts (Law)
Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 T...
-
EnergieStG § 40 Nicht leitungsgebundenes Verbringen (Law)
(1) Wird Erdgas nicht leitungsgebunden aus einem Mitgliedstaat in das Steuergebiet verbracht, gelten die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und § 18 sinngemäß mit der Maßgabe, dass im Fall des § 1...
-
DRiG § 40 Schiedsrichter und Schlichter (Law)
(1) Eine Nebentätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter darf dem Richter nur genehmigt werden, wenn die Parteien des Schiedsvertrags ihn gemeinsam beauftragen oder wenn er von einer unbeteili...
-
FSPersAV § 40 Erteilung der Ausbilderberechtigung (Law)
(1) Die Aufsichtsbehörde erteilt die Ausbilderberechtigung an Personen, die 1. eine gültige Berechtigung nach § 38 innehaben, ...
-
KSpG § 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung (Law)
(1) Betreiber von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid und von Kohlendioxidleitungen, die jeweils bis zum 31. Dezember 2017 zugelassen worden sind, sowie von Kohlendioxidspeichern füh...
-
LAnpG § 40 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.