-
ZahlPrüfbV § 23 Datenübersicht (Law)
Der Abschlussprüfer hat das Formblatt aus der Anlage zu dieser Verordnung auf der Grundlage der Daten des Prüfungsberichts und unter Angabe der entsprechenden Vorjahresdaten auszufüllen und dem Prüfun...
-
AuslWBG § 23 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds (Law)
(1) Der Auslandsbond ist mit der Anmeldung dem Auslandsbevollmächtigten vorzulegen, der ihn in Verwahrung nimmt. (2) Der Auslandsbond kann auch bei einer geeigneten Stelle hinterlegt werden,...
-
BBergG § 23 Veräußerung von Bergwerkseigentum (Law)
(1) Die rechtsgeschäftliche Veräußerung von Bergwerkseigentum und der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ...
-
EinsatzWVG § 23 Zuständiger Geschäftsbereich (Law)
Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt 1. bei Einsatzgeschädigten nach § 1 Nummer 1 im Geschäftsbereich des Bundesminis...
-
BPersVWO § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses (Law)
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht w...
-
BWaldG § 23 Bildung eines Forstbetriebsverbands (Law)
(1) Zur Bildung eines Forstbetriebsverbandes hält die nach Landesrecht zuständige Behörde eine einleitende Versammlung ab, stellt einen Satzungsentwurf und ein vorläufiges Verzeichnis der beteiligten ...
-
BOKraft 1975 § 23 (Law)
-
-
JGG § 23 Weisungen und Auflagen (Law)
(1) Der Richter soll für die Dauer der Bewährungszeit die Lebensführung des Jugendlichen durch Weisungen erzieherisch beeinflussen. Er kann dem Jugendlichen auch Auflagen erteilen. Diese Anordnungen k...
-
InsO § 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen (Law)
(1) Der Beschluß, durch den eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist öffentlich bekanntzumachen. Er ist ...
-
NeuGlV § 23 Anwendbarkeit der Bundeswahlordnung (Law)
Auf die Abstimmungshandlung sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Wahlhandlung entsprechend anzuwenden.
-
LuftBO § 23 Verwendung des Luftfahrzeugs (Law)
Ein Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem im Lufttüchtigkeitszeugnis eingetragenen Verwendungszweck (Kategorie) betrieben werden.
-
StromNZV § 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs (Law)
(1) Der Netzzugangsberechtigte fordert spätestens durch Anmeldung der ersten Kundenentnahmestelle zur Netznutzung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages oder Netznutz...
-
PKDBSa § 23 Voraussetzungen des Rentenanspruchs (Law)
(1) Die Arbeitnehmer der Abteilung A 2000 haben einen Anspruch auf Altersrente, sobald sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und aus ihrem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei dem be...
-
WoFG § 23 Pauschaler Abzug (Law)
(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens wird von dem nach den §§ 21 und 22 ermittelten Betrag ein pauschaler Abzug in Höhe von jeweils 10 Prozent für die Leistung von ...
-
ZHG§10PrO § 23 (Law)
Hat der Prüfling in allen Fächern mindestens das Urteil "genügend" erhalten und damit die Vorprüfung bestanden, so ermittelt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Gesamtergebnis der Pr...
-
AtStrlSV § 19 Grundsätze (Law)
Die Standortwahl, Projektierung, Herstellung, Errichtung, Inbetriebnahme und der Betrieb von Kernanlagen sind so vorzunehmen, daß 1. ...
-
ArbnErfG § 19 Anbietungspflicht (Law)
(1) Bevor der Arbeitnehmer eine freie Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses anderweitig verwertet, hat er zunächst dem Arbeitgeber mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzu...
-
BeamtVG § 19 Witwengeld (Law)
(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat, oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld. Dies gilt nicht, wenn ...
-
BHO § 19 Übertragbarkeit (Law)
(1) Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und s...
-
ErsDiG § 19 Einberufung (Law)
(1) Die Dienstpflichtigen werden nach den Einberufungsanordnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Zivildienst einberufen, sofern sie nicht nach Absatz 2 in ein Dien...