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SchuldRAnpG § 53 Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen (Law)
Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist § 40 entsprechend anzuwenden.
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AbwV Anhang 53 Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1177 - 1179) A ...
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV B (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 806 ...
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV C (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 807 Für Anwärter, die nach dem 31. Dezember 1983 eingestellt worden s...
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AktG § 53 Ersatzansprüche bei der Nachgründung (Law)
Für die Nachgründung gelten die §§ 46, 47, 49 bis 51 über die Ersatzansprüche der Gesellschaft sinngemäß. An die Stelle der Gründer treten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie haben...
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BRAO § 53 Bestellung eines Vertreters (Law)
(1) Der Rechtsanwalt muß für seine Vertretung sorgen, 1. wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüb...
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HGrG § 53 Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen (Law)
...ivaten Rechts oder gehört ihr mindestens der vierte Teil der Anteile und steht ihr zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so kann sie verlangen, daß das Unternehmen ...
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JGG § 53 Überweisung an das Familiengericht (Law)
Der Richter kann dem Familiengericht im Urteil die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln überlassen, wenn er nicht auf Jugendstrafe erkennt. Das Familiengericht muß dann eine Erziehungsmaßrege...
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UStDV 1980 § 53 (Law)
(weggefallen)
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ZO-Ärzte § 53 (Law)
(1) Nach dem Inkrafttreten dieser Zulassungsordnung sind Arztregister nach dem in § 2 vorgeschriebenen Muster anzulegen. (2) bis (4)
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AuslWBG § 53 Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden (Law)
(1) Auf Grund eines Feststellungsbescheids (§§ 4, 47 Abs. 5) steht dem Anmelder gegen den Aussteller und solche Dritte, die als Schuldner für die Ansprüche aus Auslandsbonds der betreffen...
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EnergieStV § 53 Erteilung der Erlaubnis (Law)
Das Hauptzollamt erteilt schriftlich die Erlaubnis nach § 52 Abs. 1 oder Abs. 4 (förmliche Einzelerlaubnis) und stellt einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann...
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GmbHG § 53 Form der Satzungsänderung (Law)
(1) Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluß der Gesellschafter erfolgen. (2) Der Beschluß muß notariell beurkundet werden, derselbe bedarf einer Mehrheit von drei V...
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LAnpG § 53 Leitlinien zur Neuordnung (Law)
(1) Auf Grund des Ausscheidens von Mitgliedern aus der LPG oder der eingetragenen Genossenschaft, der Bildung einzelbäuerlicher Wirtschaften oder zur Wiederherstellung der Einheit von selbständigem Ei...
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SEAG § 53 Straf- und Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Die Strafvorschriften des § 399 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2, des § 400 und der §§ 402 bis 404a des Aktiengesetzes, der §§ 331 bis 333 des Handelsgesetzbuchs und der §§ 313 bis 315 d...
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PStG § 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde (Law)
(1) Der Beschluss, durch den das Standesamt zur Vornahme einer Amtshandlung angehalten oder durch den die Berichtigung eines Personenstandsregisters angeordnet wird, wird mit Rechtskraft wirksam. ...
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WiPrO § 53 Wechsel des Auftraggebers (Law)
Berufsangehörige dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten; sie dürfen insbesondere in einer Sache, in der sie oder eine Person oder eine Personengesellschaft, mit der sie ihren Beruf gemeins...
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StBerG § 53 Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" (Law)
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in die Firma oder den Namen aufzunehmen. Für eine Partnerschaftsgesellschaft entfällt die Pflicht nach § 2 Ab...
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ZO-Zahnärzte § 53 (Law)
(1) Nach dem Inkrafttreten dieser Zulassungsordnung sind Zahnarztregister nach dem in § 2 vorgeschriebenen Muster anzulegen. (2) bis (4)
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BImSchV 12 2000 Anhang IV Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen (Law)
1. Namen oder betriebliche Stellung der Personen, die zur Einleitung von Sofortmaßnahmen ermächtigt sind, sowie der Person, die für die Durch...