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MarkenV 2004 § 19 Klasseneinteilung (Law)
...und Dienstleistungen richtet sich nach der vom Deutschen Patent- und Markenamt im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Ware...
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MarkenV 2004 § 21 Entscheidung über die Klassifizierung (Law)
...und Dienstleistungen in der Anmeldung nicht zutreffend klassifiziert, so entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt über die Klassifizierung. (2) Das Deutsche Patent- und Markenamt legt ...
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MarkenV 2004 § 25 Inhalt des Registers (Law)
...undes, d) bei teilweiser Löschung der Marke eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Löschungsgrundes und der...
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MarkenV 2004 § 31 Gemeinsame Entscheidung über mehrere Widersprüche (Law)
(1) Über mehrere Widersprüche desselben Widersprechenden soll, soweit sachdienlich, gemeinsam entschieden werden. (2) Auch in anderen als in den in Absatz 1 genannten Fällen kann über mehrer...
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MarkenV 2004 § 38 Antrag auf teilweise Verlängerung (Law)
...und die Anschrift des Inhabers der Marke, 3. falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, ...
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MarkenV 2004 § 40 Zustimmung Dritter (Law)
Für die nach § 48 Abs. 2 des Markengesetzes erforderliche Zustimmung eines im Register eingetragenen Inhabers eines Rechts an der Marke reicht die Abgabe einer von dieser Person oder ihrem Vertreter u...
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MarkenV 2004 § 42 Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse (Law)
Für den Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse nach § 54 Abs. 1 des Markengesetzes gilt § 41 entsprechend.
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MarkenV 2004 § 50 Einspruch (Law)
...und das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, 3. der Name und die Anschrift des Einsprechenden, ...
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MarkenV 2004 § 53 Löschungsantrag (Law)
...und die Anschrift des Antragstellers, 3. falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, ...
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MarkenV 2004 § 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2004 in Kraft.
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MSchnAusbV 2004 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...undbildungsjahres nach einer Verordnung gemäß § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr. ...
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MSchnAusbV 2004 § 9 Zwischenprüfung (Law)
...undsätze der Kundenorientierung sowie Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
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MSchnAusbV 2004 Anlage (zu § 6) (Law)
...und Hilfsstoffe, Betriebsmittel und Arbeitsgeräte auswählen und bereitstellen d) Kundengespräche füh...
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LAP-gehDAAV 2004 Inhaltsübersicht (Law)
...und Ausbildung § 1 Lau...
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LAP-gehDAAV 2004 § 13 Grundstudium (Law)
...undbildung das Verständnis für die grundlegenden Wert- und Strukturentscheidungen des Grundgesetzes für eine freiheitliche demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung und für die sozialen, gesellsc...
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LAP-gehDAAV 2004 § 19 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Law)
...und der praktische Einsatz am Arbeitsplatz werden aufeinander abgestimmt, und die Lernziele und Lerninhalte, die Stundenzahlen und die Art der Leistungsnachweise werden festgelegt. ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 23 Zweite Zwischenprüfung (Law)
...und Anwärter einzeln in beiden Sprachen jeweils mindestens 15 und höchstens 25 Minuten geprüft werden. § 31 Abs. 2, 4 und 5 und die §§ 32 und 33 sind entsprechend anzuwenden. (5) Die Zwische...
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LAP-gehDAAV 2004 § 37 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
...und die Laufbahnprüfung sowie des Laufbahnprüfungszeugnisses ist mit den schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Zwischenprüfungen und der Laufbahnprüfung sowie der Diplomarbeit zu den Prüfungsakten zu ne...
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LAP-gehDAAV 2004 § 40 Ausbildungsaufstieg (Law)
(1) Zum Ausbildungsaufstieg in die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes können Beamtinnen und Beamte des mittleren nichttechnischen Auswärtigen Dienstes zugelassen werden, die ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 41 Praxisaufstieg (Law)
...und Beamte der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Auswärtigen Dienstes zugelassen werden, die zu Beginn der Einführung das 45. Lebensjahr vollendet und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hab...