-
SGB 8 § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft (Law)
(1) Das Jugendamt wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen (Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft). (2) Das Jugendamt über...
-
StrabBO 1987 § 55 Teilnahme am Straßenverkehr (Law)
...straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten. (2) Züge, die am St...
-
TabStV 2010 § 55 Schnittstellen (Law)
Bei der elektronischen Datenübermittlung sind die hierfür vom Bundesministerium der Finanzen bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Die für die Übermittlung benötigten Schnittstellen wer...
-
BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
-
ScheckG Art 16 (Law)
(1) Das Indossament muß auf den Scheck oder ein mit dem Scheck verbundenes Blatt (Anhang) gesetzt werden. Es muß von dem Indossanten unterschrieben werden. (2) Das Indossament braucht den In...
-
AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...strukturen , Unternehmensliste ...
-
BBG 2009 § 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen (Law)
Im Fall der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, deren...
-
BBiG 2005 § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen (Law)
...4) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.
-
BDG § 55 Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift (Law)
...4) Die rechtskräftige Einstellung nach Absatz 3 steht einem rechtskräftigen Urteil gleich.
-
KVLG 1989 § 55 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung (Law)
...4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
-
MarkenG § 55 Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten (Law)
...streckbar. Für die Befugnis des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzutreten, gelten die §§ 66 bis 74 und 76 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
-
SeeSchStrO 1971 § 55 Schifffahrtspolizei (Law)
...straßen und Schifffahrt sowie die ihr nachgeordneten, für die Seeschifffahrtsstraßen zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter; sie bedienen sich nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen dem Bu...
-
PostG 1998 § 55 Rechtsverordnung zur Einschränkung des Beförderungsverbots (Law)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zur Durchführung von Marktuntersuchungen und zur Erprobung neuer Di...
-
TKG 2004 § 55 Frequenzzuteilung (Law)
...strägern und Rechteinhabern festgelegten Rahmenbedingungen gestattet, ohne dass dies einer Frequenzzuteilung bedarf. (2) Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzuteilunge...
-
WeinG 1994 § 55 Verkündung von Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen des Bundes nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
-
PBefG § 55 Vorverfahren bei der Anfechtung von Verwaltungsakten (Law)
...struktur erlassen hat. § 29 Abs. 6 Satz 1 bleibt unberührt.
-
StrlSchV 2001 § 55 Schutz bei beruflicher Strahlenexposition (Law)
...Strahlenexposition ausgesetzt ist, beträgt der Grenzwert der Dosis aus äußerer und innerer Strahlenexposition vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende 1 Millisievert. ...
-
WG Art 16 (Law)
...strichene Indossamente gelten hierbei als nicht geschrieben. Folgt auf ein Blankoindossament ein weiteres Indossament, so wird angenommen, daß der Aussteller dieses Indossaments den Wechsel durch das ...
-
Grundgesetz Artikel 16 (Law)
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Be...
-
BrennO 1998 (XXXX) §§ 53 bis 55 (weggefallen) (Law)