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BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
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AktG § 68 Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung (Law)
...ber die Erteilung der Zustimmung beschließt. Die Satzung kann die Gründe bestimmen, aus denen die Zustimmung verweigert werden darf. (3) Bei Übertragung durch Indossament ist die Gesellschaf...
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AgrStatG § 68 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
...b des Geltungsbereiches dieses Gesetzes werden nur die in Absatz 1 Nummer 2, 5 bis 7 genannten Erhebungsmerkmale erhoben. (3) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist...
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DRiG § 68 Aussetzung von Verfahren (Law)
...bs. 3 angefochten und hängt die Entscheidung hierüber von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ab, das den Gegenstand eines anderen Verfahrens bildet oder bilden kann, so hat das ...
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JGG § 68 Notwendige Verteidigung (Law)
...bs. 4 Satz 2) nicht hinreichend ausgeglichen werden kann, 4. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des Beschuldigten ...
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LAnpG § 68 Anwendung auf andere Genossenschaften (Law)
...bildete Genossenschaften entsprechend anzuwenden.
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SVWO 1997 § 68 (Law)
(weggefallen)
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SachenRBerG § 68 Regelmäßiger Preis (Law)
...ber 1994 gemacht oder innerhalb dieser Zeit das notarielle Vermittlungsverfahren beantragt, so beträgt die Ermäßigung zweieinhalb vom Hundert. Die Ermäßigung ist ausgeschlossen, wenn zuvor ein Erbbauz...
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BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
...bnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stelle deutlich sichtbar anzubringen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
...beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebracht sein.
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BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)
...bteilung hervorgerufene Krängung einen Winkel von 12° nicht überschreiten. Leckwasser darf nicht über das Schottendeck in benachbarte Abteilungen gelangen können. 4. ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)
Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
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BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)
...bsehen, dabei gelten die Landeklappen als vergleichbare Einrichtungen zu Plattformen, wenn diese die darin beschriebenen Anforderungen und Bestimmungen erfüllen. ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)
...bhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüstet zu sein. 2. Das örtlich zuständige Wassers...
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BinSchUO2008Anh X § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...bordseitigen, dem Zu- und Abgang dienenden Öffnungen von Personen- und Wagenfähren müssen abweichend von Anhang II § 15.06 Nummer 10 Buchstabe a und b durch feste oder flexible Absperrvorrichtungen wi...
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BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...bei Gierseilfähren üblicher nicht von Bord zu Bord gehender Aufbau von geringer Höhe, der die Fahrbahnbreite des Fährdecks einseitig einschränkt, die Seitenhöhe auf einer Seite vergrößert und sich übe...
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BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)
...beiden Längsseiten der Gierseilfähren ist je eine Einsenkungsmarke für die Tiefgänge anzubringen, die den Tragfähigkeiten nach § 3.02 Nr. 9 Buchstabe b entsprechen. 3. ...
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BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...Barkassen zur Beförderung von Fahrgästen (Personenbarkassen) oder zum Schleppen (Schleppbarkassen) gebaute und eingerichtete Binnenschiffe bis 25 m Länge, mit Plicht mit versenktem Innenboden. Bei Per...
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BinSchUO2008Anh X § 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand (Law)
...Berechnung des Freibordes, für die Überprüfung des Sicherheitsabstandes und für die Festsetzung der Ebene der größten Einsenkung ist Anhang II § 15.03 Nr. 3 in Verbindung mit Anhang III § 1.02 Buchsta...
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BinSchUO2008Anh X § 5.07 Anker (Law)
...Barkassen müssen mit einem Buganker ausgerüstet sein. 2. Bei der Berechnung der Ankermasse nach Anhang II § 10.01 Nr. 2 ist die Erfahrungsza...