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UWG 2004 Anhang (zu § 3 Absatz 3) (Law)
...Zahlung eines Geldbetrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht wird; 18. die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne K...
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VerkSiG § 3 Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten (Law)
Durch Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken Meldepflichten über Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen sowie besondere Buchführungs- und Meldepflichten über Verkehrsleistungen u...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel (Law)
(1) Lotsenstationen sind eingerichtet 1. auf dem Seelotsrevier Weser I in Bremen und Bremerhaven, ...
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ZuG 2007 § 3 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Begriffsbestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind ...
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ZuV 2007 § 3 Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge (Law)
(1) Soweit die Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 keine abweichenden Regelungen enthalten, sind die für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Zuteilungsantrag nach § 10 Abs. 1 des Treibhausgas...
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ZVerkV 1998 § 3 Reinheitsanforderungen (Law)
(1) Die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe müssen den dort festgelegten Reinheitsanforderungen entsprechen. (2) (weggefallen)
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AMAusbV 2004 § 3 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, ...
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BäAusbV 2004 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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BüchsenmAusbV 2010 § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildung...
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BäderMeistPrV § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung (Law)
(1) Die Qualifikation zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe umfasst: 1. den allgemei...
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BörsG 2007 § 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde (Law)
...xistierenden Aufzeichnungen von Telefongesprächen und Datenübermittlungen verlangen; das Grundrecht des Artikels 10 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt, die Betroffenen sind nach § 101 der S...
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BaugeräteFAusbV 1997 § 3 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, ...
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BauMaschMeistPrV § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung (Law)
(1) Die Qualifikation zum Geprüften Baumaschinenmeister umfasst: 1. den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil nach § 4...
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BBG 2009 § 3 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Oberste Dienstbehörde der Beamtin oder des Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich die Beamtin oder der Beamte ein Amt wahrnimmt. (2) Dienstvorgesetz...
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AtStrlSVDBest § 3 Unterlagen zur Erteilung der Genehmigung (Law)
...zahl der Strahleneinrichtungen oder umschlossenen Strahlenquellen und 5. die Arbeitsräume ...
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AtVfV § 3 Art und Umfang der Unterlagen (Law)
(1) Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere 1. ...
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AufenthG 2004 § 3 Passpflicht (Law)
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rech...
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AEG 1994 § 3 Öffentlicher Eisenbahnverkehr (Law)
(1) Eisenbahnen dienen dem öffentlichen Verkehr (öffentliche Eisenbahnen), wenn sie als 1. Eisenbahnverkehrsunternehmen gewerbs-...
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BDSG 1990 § 3 Weitere Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). (2) Automatisierte Verarbeitun...
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AP-mDBGSV § 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes (Law)
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und sechs Monate.