-
EnWG 2005 § 39 Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen (Law)
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung m...
-
EnWG 2005 § 43a Anhörungsverfahren (Law)
Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Der Plan ist gemäß § 73 Absatz...
-
EnWG 2005 § 43f Unwesentliche Änderungen (Law)
Unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen können anstelle des Planfeststellungsverfahrens durch ein Anzeigeverfahren zugelassen werden. Eine Änderung oder Erweiterung ist nur dann unwes...
-
EnWG 2005 § 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes (Law)
Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger sind als Erdkabel auszuführen, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamt...
-
EnWG 2005 § 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren (Law)
Der Träger des Vorhabens kann verlangen, dass nach Abschluss der Anhörung ein vorzeitiges Enteignungsverfahren durchgeführt wird. Dabei ist der nach dem Verfahrensstand zu erwartende Planfeststellungs...
-
EnWG 2005 § 46a Auskunftsanspruch der Gemeinde (Law)
Der bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wi...
-
EnWG 2005 § 51 Monitoring der Versorgungssicherheit (Law)
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Hierbei hat es die Befugnisse nach den §§ 12a, 12b, 14 ...
-
EnWG 2005 § 53b (weggefallen) (Law)
-
EnWG 2005 § 59 Organisation (Law)
(1) Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz werden von den Beschlusskammern getroffen. Satz 1 gilt nicht für 1. ...
-
EnWG 2005 § 60 Aufgaben des Beirates (Law)
Der Beirat nach § 5 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat die Aufgabe, die Bundesnetzagentur bei der Erstellung der Berichte nach §...
-
EnWG 2005 § 66 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte (Law)
(1) Die Regulierungsbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein. (2) An dem Verfahren vor der Regulierungsbehörde sind beteiligt, ...
-
EnWG 2005 § 68 Ermittlungen (Law)
(1) Die Regulierungsbehörde kann alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind. (2) Für den Beweis durch Augenschein, Zeugen und Sachverständige sind § 372 Abs. 1,...
-
EnWG 2005 § 79 Beteiligte am Beschwerdeverfahren (Law)
(1) An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind beteiligt 1. der Beschwerdeführer, 2. ...
-
EnWG 2005 § 80 Anwaltszwang (Law)
Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Regulierungsbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen....
-
EnWG 2005 § 81 Mündliche Verhandlung (Law)
(1) Das Beschwerdegericht entscheidet über die Beschwerde auf Grund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Sind di...
-
EnWG 2005 § 90a (weggefallen) (Law)
-
EnWG 2005 § 102 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte (Law)
(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Landgerichte ausschließlich zuständig. Satz 1 gilt auch, wenn ...
-
EnWG 2005 § 105 Streitwertanpassung (Law)
(1) Macht in einer Rechtsstreitigkeit, in der ein Anspruch nach dem § 32 geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaf...
-
EnWG 2005 § 106 Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht (Law)
(1) Die nach § 91 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei den Oberlandesgerichten gebildeten Kartellsenate entscheiden über die nach diesem Gesetz den Oberlandesgerichten zugewiesenen Rechtss...
-
EnWG 2005 § 117 Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung (Law)
Für die Belieferung von Letztverbrauchern im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung gilt § 48 entsprechend.