-
GWB § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Law)
...men, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verbote...
-
HafenSchAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.
-
HebAPrO § 1 Inhalt der Ausbildung (Law)
...1) Die Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger umfaßt mindestens den in Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 1.600 Stunden und die in Anlage 2 aufgeführte praktisc...
-
GeoITAusbV § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe (Law)
...1. Geomatiker/Geomatikerin, 2. Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin ...
-
ImmobKfmAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...mmobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird staatlich anerkannt.
-
KÜO § 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen (Law)
...mepumpen und ortsfesten Verbrennungsmotoren für flüssige und gasförmige Brennstoffe darf der Kohlenmonoxidanteil im Rahmen der Abgaswegüberprüfung bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas nicht mehr ...
-
KEPKfmAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...mann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.
-
MKUServAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...Möbel-, Küchen- und Umzugsservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
-
ModellBTechAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...1 des Berufsbildungsgesetzes und 2. nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 14, Modellbauer, der Anlage B Absch...
-
MOG § 1 Gemeinsame Marktorganisationen und Direktzahlungen (Law)
...mmen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, die 1. in Regelungen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 bis 3 im Rahmen der ...
-
LeuchtrAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs (Law)
Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.
-
PatKostG § 1 Geltungsbereich, Verordnungsermächtigungen (Law)
...mmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, 1. dass in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt neben den nach diesem Gesetz erhoben...
-
PAuswG § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht (Law)
...1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, oh...
-
PhysLabAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Physiklaborant/Physiklaborantin wird staatlich anerkannt.
-
SportfAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...mann/Sportfachfrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
-
TÜPrKostO1992GebVAnpV 2 § 1 (Law)
...m 23. November 1992 (BGBl. I S. 1944), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 611) geändert worden ist und deren Gebührenverzeichnis durch die Verordnung vom 30. Juli 2001 (BG...
-
SegelmAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...machers und der Segelmacherin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 23, Segelmacher, der Anlage B 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
-
RegG § 1 Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit (Law)
...mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.
-
OberflbeschAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...mmer 8, Galvaniseure, der Anlage B der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
-
OfenbAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...mäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 2, Ofen- und Luftheizungsbauer, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.