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AFuV 2005 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...2. "Amateurfunkzeugnis oder Prüfungsbescheinigung" die Bestätigung einer in- oder ausländischen Prüfungsbehörde über eine erfolgreich abgelegte fachliche Prüfu...
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AHStatDV § 2 Freier Verkehr, ausländische Waren, Waren des freien Verkehrs (Law)
...2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1) in der jeweils gültigen Fassung durch ausländische Waren ersetzt werden; dabei werden di...
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ArbStättV 2004 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie...
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ARV 1991 § 2 Kostenerstattung (Law)
...2) Bei Flugreisen werden die Kosten für das Benutzen der Business- oder einer vergleichbaren Klasse erstattet. Satz 1 ist nicht bei Flugreisen in Europa sowie bei sonstigen Flugreisen anzuwenden, für ...
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AKostV 2002 § 2 Wertgebühr (Law)
...2) zu ermitteln. (2) Die Wertgebühr bestimmt sich nach der Wertgebührentabelle (Anlage 3).
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BEGDV 3 § 2 Selbständige Erwerbstätigkeit (Law)
Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsve...
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BEGebV 2008 § 2 Gebühren (Law)
...2) Soweit die Gebühr nach dem Zeitaufwand festzusetzen ist, beträgt der Stundensatz 100 Euro, für jede angefangene Viertelstunde 25 Euro. Der Stundensatz für individuell zurechenbare öffentliche Leist...
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...2025 und dann fortlaufend alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Verordnung. In dem Bericht wird insbesondere dargestellt, ob die in § 2 Absatz 1 genannten Immission...
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BImSchV 18 § 2 Immissionsrichtwerte (Law)
...satz 2 genannten Gebiete. (4) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 2 tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) übers...
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BImSchV 41 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...Sachverständigen bezeichnete Kombination aus Anlagenarten und Fachgebieten nach Anlage 2; 6. Sachverständige oder Sachverständiger ...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 2 Zulassung der Geräte (Law)
Für die Radarfahrt in der Rheinschifffahrt dürfen nur Geräte eingebaut werden, die eine Zulassung nach den geltenden Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt besitzen und die eine Z...
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Biokraft-NachV § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...satz 1 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erzeugt worden sind, 2. ...
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BKAG 1997 § 2 Zentralstelle (Law)
...Sammlungen, insbesondere 1. zentrale erkennungsdienstliche Einrichtungen und Sammlungen sowie 2. ...
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DruckerAusbV 2011 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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EBBAusbV 2004 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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EGRechtÜblV Anlage 3 (zu § 2 Nr. 2) (Law)
...22, 23, 24, 29, 31, 34, 40 und § 49 Abs. 3 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Saatgut von Schafschwingel, Alexandriner Klee und Persischem Klee, das zum Zeitpunkt des Wirksamw...
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ELV 2004 § 2 Zuständigkeiten (Law)
Soweit die Bundeslaufbahnverordnung dem Bundesministerium des Innern Zuständigkeiten zuweist, werden sie im Geltungsbereich dieser Verordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukt...
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BSIG 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbe...
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BSV 1999 § 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte (Law)
...2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1999 monatlich 287 Deutsche Mark.
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DarlehensV 1980 § 2 Dauer der Verzinsung (Law)
Das Darlehen nach § 17 Abs. 4 des Gesetzes in der bis 31. März 1976 geltenden Fassung ist von Beginn des Jahres an zu verzinsen, das auf die Auszahlung des Betrages folgt.