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KrPflAPrV 2004 § 6 Niederschrift (Law)
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
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KrPflAPrV 2004 Anlage 6 (zu § 20a Absatz 3) (Law)
...§ 20a Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege bestanden/nicht bestanden. ...
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KrPflAPrV 2004 Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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KrPflAPrV 2004 Eingangsformel (Law)
...§ 8 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, ...
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KrPflAPrV 2004 § 5 Zulassung zur Prüfung (Law)
...§ 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. (3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem P...
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KrPflAPrV 2004 § 12 Prüfungsunterlagen (Law)
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfu...
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KrPflAPrV 2004 § 21 Übergangsvorschriften (Law)
Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Ausbildung zur "Krankenschwester", zum "Krankenpfleger", zur "Kinderkrankenschwester" oder zum "Kinderkrankenpfleg...
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KrPflAPrV 2004 § 3 Staatliche Prüfung (Law)
...§ 1 Abs. 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. (2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ab, an der er die Ausbildung abschließt. Die zuständige Behö...
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KrPflAPrV 2004 § 16 Schriftlicher Teil der Prüfung (Law)
...§ 13 Abs. 2 gilt entsprechend. Bei der Auswahl der Aufgaben ist die Differenzierungsphase in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege angemessen zu berücksichtigen.
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KrPflAPrV 2004 § 20b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (Law)
...§ 2 Absatz 3a des Krankenpflegegesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 2 Absatz 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben haben. Satz 1 gilt entsprechend...
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KrPflAPrV 2004 Anlage 4 (zu § 19) (Law)
Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "......
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KrPflAPrV 2004 § 1 Gliederung der Ausbildung (Law)
...§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens 80, höchstens 120 Stunden im Rahmen des Nachtdienstes abzuleisten. (4) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an ...
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KrPflAPrV 2004 § 2 Praktische Ausbildung (Law)
...§ 1 Abs. 1 sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels nach § 3 des Krankenpflegegesetzes erforderlich sind. Es ist Gelegenheit zu geben, die im Unterri...
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KrPflAPrV 2004 § 7 Benotung (Law)
...6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. ...
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KrPflAPrV 2004 § 8 Bestehen und Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 3 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist. (2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der An...
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KrPflAPrV 2004 § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung (Law)
(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Themenbereiche der Anlage 1 Buchstabe A: 1. Pflegesituati...
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KrPflAPrV 2004 § 14 Mündlicher Teil der Prüfung (Law)
...§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b vorzusehen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist berechtigt, sich zu allen Themenbereichen an der Prüfung zu beteiligen; sie oder er kann auch selbst prüfe...
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KrPflAPrV 2004 § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
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KrPflAPrV 2004 § 10 Versäumnisfolgen (Law)
...§ 8 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht unternommen. (2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger G...
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KrPflAPrV 2004 § 15 Praktischer Teil der Prüfung (Law)
...§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 abgenommen und benotet. Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzend...