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MitbestGWO 1 2002 § 14 Abstimmungsausschreiben (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag nach § 13 vor, so erlässt der Betriebswahlvorstand unverzüglich ein Abstimmungsausschreiben
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MitbestGWO 1 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes
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MitbestGWO 1 2002 Eingangsformel (Law)
...1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 1 2002 Inhaltsübersicht (Law)
§ 1
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MitbestGWO 1 2002 § 3 Betriebswahlvorstand (Law)
Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Betriebswahlvorstand.
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MitbestGWO 1 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)
...kschaften schriftlich die Namen seiner Mitglieder und seine Anschrift mit.
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MitbestGWO 1 2002 § 8 Wählerliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach seiner Bildung eine Liste der Wahlberechtigten
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MitbestGWO 1 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung
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MitbestGWO 1 2002 § 12 Bekanntmachung (Law)
(1) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen
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MitbestGWO 1 2002 § 15 Stimmabgabe (Law)
(1) Die Stimmzettel für die Abstimmung dürfen nur den Antrag und die Frage an die Abstimmungsberechtigten
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MitbestGWO 1 2002 § 16 Abstimmungsvorgang (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel
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MitbestGWO 1 2002 § 17 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 1 2002 § 21 Abstimmungsniederschrift (Law)
ermittelt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1.
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MitbestGWO 1 2002 § 31 Abstimmungsniederschrift (Law)
Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1.
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MitbestGWO 1 2002 § 37 Wahlausschreiben (Law)
Es muss folgende Angaben enthalten: 1.
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MitbestGWO 1 2002 § 45 Voraussetzungen (Law)
(1) Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert
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MitbestGWO 1 2002 § 47 Wahlniederschrift (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift
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MitbestGWO 1 2002 § 63 Voraussetzungen (Law)
(1) Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert
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MitbestGWO 1 2002 § 65 Wahlniederschrift (Law)
Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1.
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MitbestGWO 1 2002 § 67 Ausnahme (Law)
Die Vorschriften der Unterabschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden, wenn nach den Vorschriften dieser
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MitbestGWO 1 2002 § 68 Delegiertenversammlung (Law)
(1) Die Delegierten wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einer Versammlung (Delegiertenversammlung
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MitbestGWO 1 2002 § 69 Delegiertenliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand stellt eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste), getrennt nach Delegierten
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MitbestGWO 1 2002 § 79 Wahlniederschrift (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift
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MitbestGWO 1 2002 § 88 Delegiertenliste (Law)
. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 69 Abs. 2 und 3 und § 70 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1
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MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31.
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MitbestGWO 1 2002 § 25 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer (Law)
(1) Zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
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MitbestGWO 1 2002 § 20 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen
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MitbestGWO 1 2002 § 33 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1.
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MitbestGWO 1 2002 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich
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MitbestGWO 1 2002 § 38 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für
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MitbestGWO 1 2002 § 39 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen
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MitbestGWO 1 2002 § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen
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MitbestGWO 1 2002 § 42 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen
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MitbestGWO 1 2002 § 56 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1.
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MitbestGWO 1 2002 § 59 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Liegen für einen Wahlgang mehrere gültige Wahlvorschläge vor, so kann die Wählerin ihre und der Wähler
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MitbestGWO 1 2002 § 60 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen
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MitbestGWO 1 2002 § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für
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MitbestGWO 1 2002 § 73 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen
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MitbestGWO 1 2002 § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen
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MitbestGWO 1 2002 § 76 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen
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MitbestGWO 1 2002 § 85 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Betriebswahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied
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MitbestGWO 1 2002 § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben.
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MitbestGWO 1 2002 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...kündung in Kraft.
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MitbestGWO 1 2002 § 2 Bekanntmachung des Unternehmens (Law)
(1) Das Unternehmen macht spätestens 19 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit
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MitbestGWO 1 2002 § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands (Law)
...kanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
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MitbestGWO 1 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern.
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MitbestGWO 1 2002 § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und mindestens
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MitbestGWO 1 2002 § 13 Antrag auf Abstimmung (Law)
(1) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
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MitbestGWO 1 2002 § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (Law)
...kannt.