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AGB DDR (XXXX) §§ 252 bis 266 (weggefallen) (Law)
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AktG § 252 Urteilswirkung (Law)
...Partei sind. (2) Wird die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, so wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowi...
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BGB § 252 Entgangener Gewinn (Law)
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den get...
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HGB § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (Law)
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: 1. Die ...
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InsO § 252 Bekanntgabe der Entscheidung (Law)
(1) Der Beschluß, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder seine Bestätigung versagt wird, ist im Abstimmungstermin oder in einem alsbald zu bestimmenden besonderen Termin zu verkünden. § 74 Abs. 2 ...
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BImSchV 13 2013 § 16 Ableitbedingungen für Abgase (Law)
Die Abgase sind in kontrollierter Weise so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. Zur Ermittlung der Ableitungshöhen sind die Anforderungen der Techn...
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FamFG § 252 Einwendungen des Antragsgegners (Law)
(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen ...
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StGB § 252 Räuberischer Diebstahl (Law)
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu er...
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ZPO § 252 Rechtsmittel bei Aussetzung (Law)
Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sof...
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StPO § 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Law)
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
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UmwG 1995 § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
(1) Der Umwandlungsbeschluß der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung bedarf, wenn die Satzung der Genossenschaft eine Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen vorsieht...
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LAG § 252 Reihenfolge und Zeitpunkt der Erfüllung (Law)
(1) Die Ansprüche auf Hauptentschädigung werden vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 vom 1. April 1957 ab nach Maßgabe der verfügbaren Mittel erfüllt. Bevorzugt zu befriedigen sind die Ansprüche von Gesc...
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AO 1977 § 252 Vollstreckungsgläubiger (Law)
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
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SGB 6 § 252 Anrechnungszeiten (Law)
...passungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, 2. nach dem 31. Dezember 1991 eine Knappschaftsausgleichsleistung bezog...
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SGB 5 § 252 Beitragszahlung (Law)
(1) Soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Beiträge von demjenigen zu zahlen, der sie zu tragen hat. Abweichend von Satz 1 zahlen die Bundesagentur für Arbeit oder in den Fällen ...
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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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ScheckG Art 16 (Law)
(1) Das Indossament muß auf den Scheck oder ein mit dem Scheck verbundenes Blatt (Anhang) gesetzt werden. Es muß von dem Indossanten unterschrieben werden. (2) Das Indossament braucht den In...
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WG Art 16 (Law)
(1) Wer den Wechsel in Händen hat, gilt als rechtmäßiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, und zwar auch dann, wenn das letzte ein Blankoindos...
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Grundgesetz Artikel 16 (Law)
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Be...
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LuftVZO Muster 13 (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung eines Gleitsegels, Fundstelle: BGBl. I 2008, 1274)