-
ÜblG 1 § 15 (Law)
...waltung stehenden deutschen Gebietsteilen, aus Polen und der Tschechoslowakei auf die Länder des Bundesgebietes. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die K...
-
ÜblG 1 § 19 (Law)
...winn anzurechnen. Soweit sie den Reingewinn übersteigen, sind sie unmittelbar nach Abschluß der Zwischenbilanz durch die Länder dem Bund zu erstatten. ...
-
ÜblG 1 § 9 (Law)
...wohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.
-
ÜblG 1 § 5 (Law)
...wendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.
-
ÜblG 1 § 1 (Law)
...weit nicht die Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Empfänger außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes gewährt werden; die Aufwendungen umfassen auch die Kosten der Heilbehandlung in Versorgun...
-
ÜblG 1 § 12 (Law)
...wiesenen Hilfsbedürftigkeit abhängig gemacht worden sind, so übernimmt der Bund nur die Kosten, die bei Anwendung der Vorschriften der Fürsorgepflichtverordnung aufzuwenden gewesen wären. Das gleiche ...
-
ÜblG 1 § 20 (Law)
...worden ist, die bei billiger Berücksichtigung der Interessen des Bundes und des Landes mit dem Sinn der Überleitungsregelung nicht vereinbar sind. ...
-
ÜblG 1 § 21 (Law)
...weiter Halbsatz bezeichneten Aufwendungen.
-
ÜblG 1 § 21a (Law)
...150) geleisteten Aufwendungen der Tuberkulosehilfe für die in § 7 Abs. 2 genannten Personen, soweit diese Aufwendungen auf die Landesfürsorgeverbände übergegangen sind. ...
-
ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
-
ÜblG 1 § 14 (Law)
...wecke der Familienzusammenführung und die Umsiedlung innerhalb des Landes, sowohl im Wege des Sammeltransportes wie des Einzeltransportes. Entsprechendes gilt für etwaige Umsiedlungen aus Gebieten auß...
-
ÜblG 1 § 14a (Law)
...wanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von den Fürsorgeverbänden unterstützt werden, aber and...
-
ÜblG 1 § 17 (Law)
...Witwenvollrente und Waisenrente der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 1 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 30. Juni 1949 - WiGBl. S. 20...
-
ÜblG 1 § 22 (Law)
...wendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
-
ÜblG 1 § 7 (Law)
...wanderte aus der sowjetischen Besatzungszone und der Stadt Berlin, 4. Ausländer und Staatenlose, ...
-
ÜblG 1 § 18 (Law)
...werden in der Haushaltsrechnung des Bundes nachgewiesen. Ausgleichsverbindlichkeiten zwischen den Ländern sowie solche, die zwischen dem Bund und den Ländern vor dem 1. April 1950 entstanden sind, wer...
-
ÜblG 1 § 23 (Law)
...Wirkung vom 1. April 1950 ab übernimmt der Bund die Anteile der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und des bayerischen Kreises Lindau an den Ausgleichsforderungen der Bank deutsch...
-
ÜblG 1 § 3 (Law)
...Wirkung vom 21. September 1949 gehen von den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern und vom bayerischen Kreis Lindau auf den Bund über: 1. ...
-
ÜblG 1 § 4 (Law)
...weiter anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist oder nicht bundesgesetzliche Regelungen seit dem 1. April 1950 getroffen worden sind oder noch getroffen werden. ...
-
ÜblG 1 § 6 (Law)
...wendungen für Bewachung, Feuerwehr und polizeiliche Hilfseinrichtungen, 12. Aufwendungen...