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WHG 2009 § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse (Law)
(1) Soweit die Länder nichts anderes bestimmen, ist keine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich für Gewässerbenutzungen auf Grund 1. ...
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WHG 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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WHG 2009 § 2 Anwendungsbereich (Law)
(1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer: 1. oberirdische Gewässer, 2. ...
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WHG 2009 § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten (Law)
(1) Die Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften. Die Flussgebietseinheiten sind: 1. Donau, ...
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WHG 2009 § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung (Law)
(1) Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. (2) Erlaubnis und Bewilligun...
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WHG 2009 § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung (Law)
(1) Die Erlaubnis ist widerruflich. (2) Die Bewilligung darf aus den in § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Gründen widerrufen werden...
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WHG 2009 § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäisch...
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WHG 2009 § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele (Law)
Abweichend von § 27 können die zuständigen Behörden für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn 1. ...
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WHG 2009 § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (Law)
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind u...
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WHG 2009 § 38 Gewässerrandstreifen (Law)
(1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von S...
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WHG 2009 § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer (Law)
Für Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 gelten die §§ 27 bis 31 entsprechend. Seewärts der in § 7 Absatz 5 Satz 2 genannten Linie gelten die §§ 27 bis 31 in den Küstengewässern entsprechend, sowei...
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WHG 2009 § 45c Anfangsbewertung (Law)
...III der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategi...
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WHG 2009 § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit (Law)
(1) Die zuständige Behörde veröffentlicht 1. Zusammenfassungen der Entwürfe ...
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WHG 2009 § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers (Law)
(1) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser 1. für den...
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WHG 2009 § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete (Law)
(1) Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichk...
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WHG 2009 § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (Law)
(1) Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflosse...
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WHG 2009 § 80 Koordinierung (Law)
...II dieser Richtlinie. Die Informationen sollen mit den in Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2000/60/EG vorgesehenen Überprüfungen abgestimmt werden; sie können in diese einbezogen werden. (2...
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WHG 2009 § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit (Law)
(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem a...
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WHG 2009 § 98 Entschädigungsverfahren (Law)
(1) Über Ansprüche auf Entschädigung ist gleichzeitig mit der dem Anspruch zugrunde liegenden Anordnung zu entscheiden. Die Entscheidung kann auf die Pflicht zur Entschädigung dem Grunde nach beschrän...
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WHG 2009 § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht (Law)
(1) Bedienstete und Beauftragte der zuständigen Behörde sind im Rahmen der Gewässeraufsicht befugt, 1. Gewässer zu befahren, ...