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BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...chtlich staatlich anerkannten oder genehmigten Hochschulen, deren Personal im Dienst des Bundes steht, darf nach dem 1. Juli 1978, an den Hochschulen der Länder darf nach dem Inkrafttreten der nach § ...
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BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. ...
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...chriften für den Bereich der Sozialversicherung Artikel IX: ...
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BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
...chlossen:
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BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
...chaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
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BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
...chtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchstens eine ...
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BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...4 und den für diesen Personenkreis im Monat Dezember 1973 und im Monat Juli 1974 entstandenen Besoldungsaufwand (Artikel VII § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes) mit; die sachliche und rechnerische Richtigkeit...
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BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...chnung der in § 5 aufgeführten Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis z...
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BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...chalierten Abgeltung der Erschwernisse und Aufwendungen bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Länder sind bis zum Inkrafttreten der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und ...
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BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
...ch dieses Gesetz eine ruhegehaltfähige Zulage durch eine nichtruhegehaltfähige Zulage ersetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Empfänger vo...
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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...chließlich der Vorschriften über Ausgleichszulagen und Ausgleichsabfindungen; diese Vorschriften dürfen nicht mehr zugunsten der Beamten und Richter geändert werden. Dies gilt nicht für Ämter in Zwisc...
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BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
...chtlichen Vorschriften über die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsdienst der Berufsfe...
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BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
...4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. März 1973 jeweils der 30. November 1973 tritt.
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BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
...chen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes eine Verbesserung ...
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BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...4) § 4 Abs. 4 gilt entsprechend. An die Stelle des § 19 des Beamtenrechtsrahmengesetzes tritt § 32 des Deutschen Richtergesetzes. (5) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Richter, die ...
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BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...ch nicht für besoldungsrechtliche Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes; das gilt auch für die §§ 48 bis 48d des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1971 (Bundesgese...
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BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
...chwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
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BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...C 4, C 3 und C 2 sind entsprechend ihrem Besoldungsdienstalter in die Dienstaltersstufen einzureihen. Professoren der Besoldungsgruppe C 4, denen nach bisherigen landesrechtlichen Vorschriften Diensta...