-
BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...4) Professoren der Besoldungsgruppe C 4, die entsprechend § 5 Abs. 4 einen Zuschuß erhalten, der als Zuschuß im Sinne von Nummer 2 (Sonderzuschuß) der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung C gilt...
-
BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. ...
-
BesVNG 2 § 1 (Law)
-
-
BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...rschriften des Artikels II des 1.BesVNG auf Versorgungsempfänger ...
-
BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
-
BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
-
-
BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
Soweit in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
-
BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
Landesrechtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchste...
-
BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...4 und den für diesen Personenkreis im Monat Dezember 1973 und im Monat Juli 1974 entstandenen Besoldungsaufwand (Artikel VII § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes) mit; die sachliche und rechnerische Richtigkeit...
-
BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...rstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis zur Neuregelung der Ämter in den Landesbesoldungsordnungen weiterhin in Kraft. Sie treten spätestens nach Ablauf von zwe...
-
BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...rschwernisse und Aufwendungen bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Länder sind bis zum Inkrafttreten der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B in der Fassung dieses Ge...
-
BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
...rsetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Empfänger von ruhegehaltfähigen Zulagen die neue Zulage bis zur Höhe der bisherigen Zulage als ruhe...
-
BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...rschriften. 2. Vorschriften über die Wahrung des Rechts- und Besitzstandes einschließlich der Vorschriften über Ausgleichszu...
-
BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
...rschriften über die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsdienst der Berufsfeuerwehr betr...
-
BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
...4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. März 1973 jeweils der 30. November 1973 tritt.
-
BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
...rs der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsge...
-
BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...4) § 4 Abs. 4 gilt entsprechend. An die Stelle des § 19 des Beamtenrechtsrahmengesetzes tritt § 32 des Deutschen Richtergesetzes. (5) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Richter, die ...
-
BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...rs und des Besoldungslebensalters der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger bleibt unberührt. (4) Für Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall bis zum Ablauf ...
-
BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
Regelungen über die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
-
BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...rsstufen einzureihen. Professoren der Besoldungsgruppe C 4, denen nach bisherigen landesrechtlichen Vorschriften Dienstalterszulagen vorweg gewährt worden sind, werden in die Dienstaltersstufe eingere...