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ZPO § 743 Beendete Gütergemeinschaft (Law)
Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig, wenn 1. ...
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BGB § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis (Law)
(1) Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte. (2) Jeder Teilhaber ist zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt, als nicht der Mit...
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SGB 4 § 52 Wahl des Vorstandes (Law)
...45 Absatz 2, § 46 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2, § 48 Absatz 7 und § 51 gelten entsprechend. (4) Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund werden gemäß § 64 Abs...
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GBVfg Anlage 4 (zu § 52 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Teilhypothekenbriefes, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 38) ...
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ArbGG § 52 Öffentlichkeit (Law)
Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Beweisaufnahme und der Verkündung der Entscheidung ist öffentlich. Das Arbeitsgericht kann die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder ...
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BImSchG § 52 Überwachung (Law)
...4. neue umweltrechtliche Vorschriften dies fordern. Bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie ist innerhalb von vier Jah...
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GBVfg § 52 (Law)
(1) Für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe dienen die Anlagen 3 bis 8 als Muster. (2) Für die Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe sind die amt...
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HGrG § 52 Auskunftspflicht (Law)
...4) Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Alterssicherung de...
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HRG § 52 (Law)
(weggefallen)
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SUG § 52 Widerspruchsverfahren (Law)
...straßen und Schifffahrt. Dem Widerspruch kann das Seeamt nicht nach § 72 der Verwaltungsgerichtsordnung abhelfen.
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SchiedsG § 52 (Law)
(1) Die Schiedsstelle kann ausnahmsweise, wenn das mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, die Gebühren ermäßig...
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HGBEG Art 52 (Law)
Bei nach § 33 des Handelsgesetzbuchs eingetragenen juristischen Personen, Offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften muss die Anmeldung und Eintragung einer dem gesetzlichen Regelfall e...
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WG Art 52 (Law)
...48 und 49 angegebenen Beträgen, die Maklergebühr und die Stempelsteuer für den Rückwechsel. (3) Wird der Rückwechsel vom Inhaber gezogen, so richtet sich die Höhe der Wechselsumme nach dem K...
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ScheckG Art 52 (Law)
(1) Die Rückgriffsansprüche des Inhabers gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Scheckverpflichteten verjähren in sechs Monaten vom Ablauf der Vorlegungsfrist. (2) Die Rückgri...
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Grundgesetz Artikel 52 (Law)
Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlan...
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AgrStatG § 52 Erhebungseinheiten (Law)
Erhebungseinheiten sind Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen. Die Unternehmen geben ihre Meldung untergliedert nach Betrieben ab. Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Ländern h...
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BEG § 52 (Law)
(1) Die Entschädigung nach § 51 wird in Deutscher Mark berechnet. (2) Die Höhe der Entschädigung bemißt sich nach dem Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder in Verlust geratenen Sache im...
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EStG § 52 Anwendungsvorschriften (Law)
...44a vor dem 1. Januar 2007 unter Beachtung des § 20 Absatz 4 in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, darf der nach § 44 Absatz 1 zum Steuerabzug Verpflichtete den angegebenen Freistellungsb...
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BPersVG § 52 (Law)
(1) Beauftragte aller in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und ein Beauftragter der Arbeitgebervereinigung, der die Dienststelle angehört, sind berechtigt, mit beratender Stimme an der Perso...
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BZRG § 52 Ausnahmen (Law)
...Strafverfahren ein Gutachten über die Voraussetzungen der §§ 20, 21, 63, 64, 66, 66a oder 66b des Strafgesetzbuchs zu erstatten ist, falls die Umstände der früheren Tat für die Beurteilung der Schuldf...