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FahrschAusbO 2012 Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) (Law)
...45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) ...
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FahrschAusbO 2012 § 4 Theoretischer Unterricht (Law)
...45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden. (4) Die Mindestdauer des klassenspezifischen Teils (Zusatzstof...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.8 (zu § 4 Absatz 4) (Law)
...417 - 1418) AM 2 Doppelstunden ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.4 (zu § 4) (Law)
...4. Fahren mit Zügen a) ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.6 (zu § 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1331) 1. ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.7 (zu § 4) (Law)
...4. Wirkung von Kräften beim Fahren a) ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 1 (zu § 4) (Law)
...4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung a) ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.2 (zu § 4) (Law)
...47a StVZO – Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.1 (zu § 4) (Law)
...tabilisieren der Fahrbewegung Antriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der Fahrbewegung Kreiselkräfte/Unterbrechung der K...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.3 (zu § 4) (Law)
...tand, Luftwiderstand, Steigungen und Gefälle, Fliehkraft, Seitenführungskraft, Auswirkungen unterschiedlicher Ladung. 8. ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.5 (zu § 4) (Law)
...tausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter. 4. ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 5 (zu § 5 Absatz 4) (Law)
...4 16 8 6 D1 8 8 4 4 ...