-
EmsLotsV 2003 § 5 Lotsenanforderung und Versetzmanöver (Law)
...5. die Position, bis zu der eine Lotsenberatung erfolgen soll, 6. bei einer Anforderung für die Lotsenversetz...
-
EmsLotsV 2003 Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3) (Law)
...5 89 37 Telefon: 0 49 22/92 35 89 36 ...
-
EmsLotsV 2003 § 19 (Law)
-
-
EmsLotsV 2003 Eingangsformel (Law)
...5 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 2...
-
EmsLotsV 2003 § 10 Befreiung für Tankschiffe (Law)
...5/2007 der Kommission vom 13. März 2007 zu den technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des ...
-
EmsLotsV 2003 § 18 Übergangsregelungen (Law)
-
-
EmsLotsV 2003 § 7 Ausnahmen von der Lotsenannahmepflicht (Law)
Von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen sind die Führer von Dienstschiffen des Bundes und der Häfen- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder sowie Führer von Tankschiffen mit einer Länge bis einschli...
-
EmsLotsV 2003 § 2 Lotsenbrüderschaft (Law)
Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Ems obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Emden zusammengeschlossenen Seelotsen.
-
EmsLotsV 2003 § 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel (Law)
(1) Auf dem Seelotsrevier Ems bestehen Lotsenstationen in Emden und auf Borkum. (2) Der Lotsenwechsel zwischen den Seelotsen für die Fahrtstrecken seewärts Emden und den Seelotsen für die Fa...
-
EmsLotsV 2003 § 4 Lotsenversetzpositionen (Law)
(1) Seelotsen werden im Bereich der Leuchttonne „Westerems“ (53° 39,3’ Nord und 006° 16,3’ Ost) und im Bereich der Leuchttonne „GW/TG“ versetzt und ausgeholt. (2) Ist infolge schlechten Wett...
-
EmsLotsV 2003 § 12 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen (Law)
Die Schifffahrtspolizeibehörde kann den Führer eines Schiffes in besonderen Einzelfällen über die Vorschriften der §§ 8 bis 10 hinaus nach Anhörung der Lotsenbrüderschaft von der Lotsenannahmepflicht ...
-
EmsLotsV 2003 § 15 Lotsentätigkeit nach der ersten Bestallung (Law)
...5,00 m und 2. der jeweils aufgeführte Breitenwert zuzüglich höchstens 0,50 m.
-
EmsLotsV 2003 § 17 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...rlässig 1. als Schiffsführer entgegen § 5 Abs. 1 keinen Seelotsen anfordert, 2. ...
-
EmsLotsV 2003 § 20 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2003 in Kraft.
-
EmsLotsV 2003 § 11 Stellvertreter des Schiffsführers (Law)
Die Vorschriften der §§ 8 bis 10 über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht gelten auch für den Stellvertreter des Schiffführers, wenn er die nautische Führung des Schiffes übernimmt. Der Stellve...
-
EmsLotsV 2003 § 16 Distanzlotsungen (Law)
Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Ber...
-
EmsLotsV 2003 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
...5 abzurunden und ab 0,5 aufzurunden. Als Breite gilt die größte Breite einschließlich etwaiger Ladungsüberhänge. Bei Schleppverbänden ist die Summe der Längen von Schlepper und Anhang ohne Berücksicht...
-
EmsLotsV 2003 § 6 Pflicht zur Annahme eines Bordlotsen (Law)
...5 m und Breite 28,50 m bei sonstigen Seeschiffen, 3. für Schiffe nach Absatz 2 Nr. 3: Länge 155 m und Breite 23,50 m. ...
-
EmsLotsV 2003 § 13 Landradarberatung (Law)
...rlich ist. (4) Unabhängig von den Absätzen 1 bis 3 wird Landradarberatung erteilt, wenn eine Radarberatung von einer Schiffsführung angefordert oder schifffahrtspolizeilich angeordnet wird. ...
-
EmsLotsV 2003 § 8 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen ohne Antrag für Seeschiffe (Law)
...5 m Länge und 19,50 m Breite. (4) Die Befreiung gilt für zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn der Schiffsführer mit demselben Schiff in den vorangegangenen zwölf Mo...