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BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...chtlich staatlich anerkannten oder genehmigten Hochschulen, deren Personal im Dienst des Bundes steht, darf nach dem 1. Juli 1978, an den Hochschulen der Länder darf nach dem Inkrafttreten der nach § ...
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...chtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.
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BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...ch Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten i...
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...chriften für den Bereich der Sozialversicherung Artikel IX: ...
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BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
...chlossen:
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BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
...chaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
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BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
...chtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchstens eine ...
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BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...chliche und rechnerische Richtigkeit der Angaben ist festzustellen. 4. Den für den Feststellungszeitraum nach Nummer 2 festg...
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BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...chnung der in § 5 aufgeführten Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis z...
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BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...chalierten Abgeltung der Erschwernisse und Aufwendungen bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Länder sind bis zum Inkrafttreten der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und ...
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BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
...ch dieses Gesetz eine ruhegehaltfähige Zulage durch eine nichtruhegehaltfähige Zulage ersetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Empfänger vo...
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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...chließlich der Vorschriften über Ausgleichszulagen und Ausgleichsabfindungen; diese Vorschriften dürfen nicht mehr zugunsten der Beamten und Richter geändert werden. Dies gilt nicht für Ämter in Zwisc...
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BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
...chtlichen Vorschriften über die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsdienst der Berufsfe...
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BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
Artikel V des Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes ist mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß in § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. M...
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BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
...chen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes eine Verbesserung ...
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BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...ch einer Amtszulage von 150 Deutsche Mark, Richter am Amtsgericht, am Arbeitsgericht oder am Sozialgericht als weitere aufsichtführende Richter in die Besoldungsgruppe R 2, ...
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BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...ch nicht für besoldungsrechtliche Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes; das gilt auch für die §§ 48 bis 48d des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1971 (Bundesgese...
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BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
...chwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.