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ÜblG 1 § 7 (Law)
...satzungszone und der Stadt Berlin, 4. Ausländer und Staatenlose, 5. ...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...79) zu leistenden Ausgaben: a) Grundbeträge der Rentenversicherung der Arbeiter (§ 1 Abs. 2 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17...
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ÜblG 1 § 1 (Law)
...satzungskosten und Auftragsausgaben (§ 5), 2. die in § 6 bezeichneten Aufwendungen, ...
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ÜblG 1 § 12 (Law)
...7) bemessen, insbesondere nicht von der im Einzelfall nachgewiesenen Hilfsbedürftigkeit abhängig gemacht worden sind, so übernimmt der Bund nur die Kosten, die bei Anwendung der Vorschrif...
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ÜblG 1 § 19 (Law)
Für den Ertrag der Monopole gilt folgendes: 1. Der für das laufende Geschäftsjahr durch Zwischenbilanz nach kaufmännischen Grund...
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ÜblG 1 § 20 (Law)
...7. November 1950 - Bundesgesetzbl. S. 765 -) anrufen.
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ÜblG 1 § 21 (Law)
...7 bis 10 aufgeführten Sachgebiete sind für Rechnung des Bundes zu leisten. Die damit zusammenhängenden Einnahmen (§ 1 Abs. 2) sind an den Bund abzuführen. (2) Die Vorschrift des Absatzes 1 g...
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ÜblG 1 § 21a (Law)
...sarbeitsministers vom 3. Juni 1944 (Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamtes 1944 S. 150) geleisteten Aufwendungen der Tuberkulosehilfe für die in § 7 Abs. 2 genannten Personen, soweit diese ...
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 5 (Law)
...satzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für d...
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ÜblG 1 § 14 (Law)
...sammenführung und die Umsiedlung innerhalb des Landes, sowohl im Wege des Sammeltransportes wie des Einzeltransportes. Entsprechendes gilt für etwaige Umsiedlungen aus Gebieten außerhalb des Bundes in...
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ÜblG 1 § 14a (Law)
...7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von den Fürsorgeverbänden unterstützt werden, aber andere Sozialleistungen erhalten, oder wenn sie hilfsbedürftig im Sinne der Fürsor...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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ÜblG 1 § 15 (Law)
...satzes 1 näher zu bestimmen.
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ÜblG 1 § 18 (Law)
...satzungskosten und Auftragsausgaben trägt der Bund auch die sonstigen Ausgaben, die von den Besatzungsmächten als Besatzungskosten und als Auftragsausgaben vorgeschrieben und in der Zeit nach dem 31. ...
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ÜblG 1 § 23 (Law)
...7 und der Verordnung Nr. 223 der Militärregierungen der Bank deutscher Länder zu übergeben sind. Der Bund erhält die nach Artikel IV der Gesetze Nr. 67 und der Verordnung Nr. 223 der Militärregierunge...
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ÜblG 1 § 3 (Law)
(1) Mit Wirkung ab 1. April 1950 gehen auf den Bund über: 1. die Umsatzsteuer, 2. ...
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ÜblG 1 § 4 (Law)
(1) Die am 31. März 1950 in Geltung gewesenen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete sind weiter anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes ...
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ÜblG 1 § 6 (Law)
...satz 1 bezeichneten Aufwendungen gehen auf den Bund nur insoweit über, als sie durch Anordnungen der Besatzungsmächte verursacht sind. (3) Die in Absatz 1 Ziff. 9 b...
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ÜblG 1 § 8 (Law)
...7), der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge in der Fassung vom 20. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 967) und der hierzu ergangenen Ausführungsvorsc...