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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...8 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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BGB § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag (Law)
(1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgel...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HGB § 607 Beginn der Verjährungsfristen (Law)
(1) Die Verjährungsfrist für die in § 605 Nummer 1 genannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem das Gut abgeliefert wurde, oder, wenn das Gut nicht abgeliefert wurde, mit dem Tag, an dem das Gut hä...
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DonauSchPVAnl 1993 § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser (Law)
1. Um ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen, an denen das Fahrwasser nicht hinreichend breit für die Vorbeifahrt ist (...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...84 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...8. Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen, 9. Sortieren, Vermessen, Kontrolli...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...8 Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
...8 und 9 nachzuweisen.
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RheinSchPV 1994 § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser (Law)
1. Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen zu vermeiden, wo das Fahrwasser keinen hinreichenden Raum...
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BinSchStrO 2012 § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser (Law)
1. Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf einer Strecke oder an einer Stelle zu vermeiden, wo das Fahrwasser keinen hinreich...
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BinSchUO2008Anh II § 6.07 Anzeige und Überwachung (Law)
1. Die Lage des Ruders muss am Steuerstand eindeutig erkennbar sein. Elektrische Ruderlageanzeiger müssen eine eigene Einspeisung haben. ...
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MoselSchPV 1997 § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser (Law)
1. Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen zu vermeiden, wo das Fahrwasser keinen hinreichenden Raum...