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GCP-V § 10 Nachträgliche Änderungen (Law)
...verändern, darf der Sponsor nur vornehmen, wenn diese Änderungen von der zuständigen Ethik-Kommission zustimmend bewertet wurden, soweit sie die Angaben und Unt...
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BGB § 271 Leistungszeit (Law)
...verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber si...
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FamFG § 271 Betreuungssachen (Law)
...Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie 3. sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 ...
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StPO § 271 Hauptverhandlungsprotokoll (Law)
...verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit dieser in der Hauptverhandlung anwesend war, zu unterschreiben. Der Tag der Fertig...
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LAG § 271 Dauer der Unterhaltshilfe (Law)
Die Unterhaltshilfe wird auf Lebenszeit oder auf Zeit gewährt.
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AktG § 271 Verteilung des Vermögens (Law)
...Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft wird unter die Aktionäre verteilt. (2) Das Vermögen ist nach den Anteilen am Grundkapital zu verteilen, wenn nicht Aktien mit verschi...
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StGB § 271 Mittelbare Falschbeurkundung (Law)
...Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder g...
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ZPO § 271 Zustellung der Klageschrift (Law)
...verzüglich zuzustellen. (2) Mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, einen Rechtsanwalt zu bestellen, wenn er eine Verteidigung gegen die Klage beabsichtigt.
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HGB § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen (Law)
...Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem Unternehmen ins...
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InsO § 271 Nachträgliche Anordnung (Law)
...verwaltung, so ordnet das Gericht diese an, sofern der Schuldner zustimmt. Zum Sachwalter kann der bisherige Insolvenzverwalter bestellt werden.
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GCP-V Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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SGB 6 § 271 Höhe der Rente (Law)
...vor dem 9. Mai 1945 geltenden Reichsversicherungsgesetzen 1. Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Inland ode...
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ZustAOBeih V. (Law)
Die Anordnung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.
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GCP-V Eingangsformel (Law)
...vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3586), von denen § 12 Abs. 1b Nr. 2 durch Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2031) eingefügt und § 42 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. ...
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UmwG 1995 § 271 Fortdauer der Nachschußpflicht (Law)
...Vermögen der Gesellschaft neuer Rechtsform binnen zwei Jahren nach dem Tage, an dem ihre Eintragung in das Register bekannt gemacht worden ist, das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist jedes Mitglied, ...
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AO 1977 § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer (Law)
...Vermögens und der Vermögensteuer der einzelnen Gesamtschuldner ist vorbehaltlich der Abweichungen in den Nummern 2 und 3 von den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes in d...
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SGB 5 § 271 Gesundheitsfonds (Law)
...zbeiträge nach § 242 handelt, in voller Höhe für den Einkommensausgleich nach § 270a zu verwenden. Sie sind dem Bundesversicherungsamt als Verwalter der eingehenden Beträge aus den Zusatzbeiträgen nac...
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GCP-V § 1 Zweck der Verordnung (Law)
...veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, bezweckt diese Verordnung darüber hinaus den Schutz der Gesundheit nicht betroffen...
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GCP-V § 5 Kennzeichnung von Prüfpräparaten (Law)
...Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Prüfpräparaten oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Gesundheit nicht betroffener Personen und die Umwelt zu verm...
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GCP-V § 6 Entblindung in Notfallsituationen und Rücknahme (Law)
...verblindeten Prüfpräparaten muss der Sponsor ein Verfahren zur unverzüglichen Entblindung etablieren, das eine sofortige Identifizierung und, sofern erforderlich, eine unverzügliche Rücknahme der Prüf...