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BinSchUO2008Anh II Anlage R Bordkläranlagen (Law)
...rfahren zur wirksamen Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion vor der Erteilung der Typgenehmigung geht die zuständige Behörde davon aus, dass der Hersteller bei einer Registrierung nach der harm...
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BImSchV 30 § 13 Störungen des Betriebes (Law)
...rderungen an den Betrieb der Anlagen oder zur Begrenzung von Emissionen nicht erfüllt werden, hat der Betreiber dies den zuständigen Behörden unverzüglich mitzuteilen. Er hat unverzüglich die erforder...
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BImSchV 13 2013 § 30 Übergangsregelungen (Law)
...r Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren, als Dampf oder Warmwasser in ein öffentliches Fernwärmenetz abgeben, die Anforderungen dieser Verordnung erst ab dem 1. Januar 2023. Der Betreiber e...
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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
...r Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von nicht mehr als zwölf Fahrgästen verwendet werden, gilt für die Fahrt auf dem Rhein § 3.19 der Schiffspersonalverordnung-Rhein. Für Fähren gelten die §§ 3.08a...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
...r Betriebsform A auf der Elbe unterhalb der oberen Grenze des Hamburger Hafens und auf der Weser unterhalb der Eisenbahnbrücke in Bremen außer dem Schiffsführer der Steuermann oder ein Matrose das für...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
...r die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines Wasserfahrzeugs auf Antrag durch schriftliche Ausnahmebewilligung für eine Fahrt zum Bestimmungsort...
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BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...r. 59, S. 771 - 843) (Text siehe: BinSchUO2008Anh XI)
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EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
...r Anwendung der Verordnungen unter den Nummern 6 bis 8, insbesondere bei der Errichtung neuer sowie der wesentlichen Änderung bestehender Anlagen und Fahrzeuge, ist auf eine Vereinheitlichung hinzuwir...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
...r Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtigung ihrer Größe, Bauart, Einrichtung und Zw...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
...r Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei Schiffsjungen ersetzt werden. Dies gilt nicht für die Fahrt in den Betriebsformen ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
...ren Wasserfahrzeug weiterfährt. Bei wechselnder Besatzung hat der Eigentümer oder Ausrüster den Nachweis über die Arbeitszeit des einzelnen Besatzungsmitglieds durch besondere Anschreibung außerhalb d...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
...r eine seil- oder kettengebundene Fähre. Eine Fähre der Stufen 2 bis 5 muss zudem über eine Vorrichtung verfügen, durch die das Festmachen der Fähre an der Fährstelle ohne Verlassen des Steuerstandes ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
...r dem Schiffsführer nur aus Matrosen besteht, in der Betriebsform A um einen Schiffsjungen, in den Betriebsformen B, C und D um einen Matrosen zu verstärken; gehört in der Betriebsform A bereits ein S...
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StVZO 2012 Anlage XI (zu § 47a) (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap XI A III Anlage II Kapitel XI (Law)
...riebsordnung für Schmalspurbahnen (RGBl. II Nr. 27 S. 285), soweit ihre Fortgeltung durch die in § 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen vom 25. Februar 1972 (B...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
...r Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes oder der Wasserschutzpolizei auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Ein Schiffsjunge ohne Fahrzeiterfordern...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08a Mindestbesatzung auf Personenfähren (Law)
...r Fährstelle kein Verlassen des Steuerstandes erfordert. Verfügt eine Fähre nur über eine Hauptantriebsmaschine, muss der Anker bei schlechter...
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BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
...rend der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in eine Fahrtauglichkei...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
...r Fahrt an Bord ist. In diesen Fällen ist der Nachweis der Dienstzeit während der Fahrt nach Nummer 3 nur für die Schiffsführer, nicht für die übrigen Besatzungsmitglieder erforderlich. Arbeitszeiten ...