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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2...
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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 469 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 470 - 472) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffa...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
1. Bei einem Schiff ohne Antriebsmaschine, einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff, die nicht mit mechanischen Hilfsmitteln zur Han...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
1. Kein Mitglied der vorgeschriebenen Besatzung darf während der Fahrt mehr als 16 aufeinander folgende Stunden Dienst tun. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.07 Besatzung der Schleppboote (Law)
1. Wenn auf einem Schleppboot, ausgenommen einem Bugsierschleppboot, a) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08a Mindestbesatzung auf Personenfähren (Law)
...zbar sein. 4. Erfüllt eine Fähre die in Nummer 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, genannten Voraussetzungen nicht, be...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Wagenfähre beträgt: ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschini...
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EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 931-2, veröffentlichten bereinigten Fassung mit folgender Maßgabe: Für § 1 finden die Vorschriften des Artikels 26 Abs. 1 und 2 des V...