-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468 ...
-
Grundgesetz Artikel 144 (Law)
Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll. Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Ar...
-
BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 469 ...
-
FlurbG § 144 (Law)
Soweit das Flurbereinigungsgericht die Klage für begründet hält, kann es den angefochtenen Verwaltungsakt durch Urteil ändern oder den Widerspruchsbescheid der Flurbereinigungsbehörde oder der oberen ...
-
GBO § 144 (Law)
(1) Die Vorschriften des § 20 und des § 22 Abs. 2 über das Erbbaurecht sowie die Vorschrift des § 49 sind auf die in den Artikeln 63 , 68 des Einführungsgesetzes ...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 470 - 472) ...
-
GVG § 144 (Law)
Besteht die Staatsanwaltschaft eines Gerichts aus mehreren Beamten, so handeln die dem ersten Beamten beigeordneten Personen als dessen Vertreter; sie sind, wenn sie für ihn auftreten, zu allen Amtsve...
-
VwGO § 144 (Law)
(1) Ist die Revision unzulässig, so verwirft sie das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß. (2) Ist die Revision unbegründet, so weist das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurück. ...
-
StPO § 144 (weggefallen) (Law)
-
BEG § 144 (Law)
Der Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger nach der ...
-
StGB § 144 (weggefallen) (Law)
-
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
-
HGB § 144 (Law)
(1) Ist die Gesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplan...
-
PatG § 144 (Law)
(1) Macht in einer Patentstreitsache eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht a...
-
ZVG § 144 (Law)
(1) Weist der Ersteher oder im Falle des § 69 Abs. 3 der für mithaftend erklärte Bürge dem Gericht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nach, daß er diejenigen Berechtigten, deren An...
-
FGO § 144 (Law)
Ist ein Rechtsbehelf seinem vollen Umfang nach zurückgenommen worden, so wird über die Kosten des Verfahrens nur entschieden, wenn ein Beteiligter Kostenerstattung beantragt.
-
GWB § 144 Anwendungsbereich (Law)
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.
-
SGG § 144 (Law)
(1) Die Berufung bedarf der Zulassung in dem Urteil des Sozialgerichts oder auf Beschwerde durch Beschluß des Landessozialgerichts, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes ...