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BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschini...
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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Wagenfähre beträgt: ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
1. Bei einem Schiff ohne Antriebsmaschine, einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff, die nicht mit mechanischen Hilfsmitteln zur Han...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08a Mindestbesatzung auf Personenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Personenfähre beträgt: ...
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BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffa...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
1. Kein Mitglied der vorgeschriebenen Besatzung darf während der Fahrt mehr als 16 aufeinander folgende Stunden Dienst tun. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine (Law)
1. Wenn auf einem Wasserfahrzeug ohne eigene Antriebsmaschine, ausgenommen eine Fähre, ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff a) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.07 Besatzung der Schleppboote (Law)
1. Wenn auf einem Schleppboot, ausgenommen einem Bugsierschleppboot, a) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 2.01 Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung (Law)
1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung und in Anwendung des § 3.14 der Schiffspersonalverordnung-Rhein müssen Motorschiffe...
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BinSchUO2008Anh XI Anlage 2 Prüfung zum Erwerb der Qualifikation „Matrosen-Motorwart“ (Law)
...XI) dieser Verordnung aufgeführten Themen vermittelt werden. Der Nachweis ist insbesondere durch die Darstellung der zeitlichen und inhaltlichen Gliederung des Lehrgangs, der beabsichtigen Art und Wei...
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BinSchUO2008Anh XI Anlage 1 - gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest - Anforderungen an den Fahrtenschreiber und Vorschriften betreffend den Einbau von Fahrtenschreibern an Bord (Law)
A. Anforderungen an den Fahrtenschreiber 1. Ermittlung der Fah...